LG Limburg zu türkischer Scheidung: Scharia als Rechtsgrundlage anwendbar

26.03.2012

Das LG Limburg hat in einem aktuellen Urteil den Streit um eine türkische Brautgabe in Anlehnung an das islamische Scharia-Recht entschieden. In dem Prozess ging es um Goldschmuck im Wert von etwa 12.000 Euro. Diesen hatte der türkischer Familienvater seiner Schwiegertochter als traditionelle Brautgabe geschenkt und nach dem Scheitern der Ehe zurückverlangt.

Nachdem die Ehe gerade einmal zwei Monate bestand hatte und geschieden worden war, verlangte der Schwiegervater das verschenkte Gold zurück. Zu Unrecht, wie ein Richter des Landgerichts (LG) Limburg am Montag urteilte. In Anlehnung an das islamische Recht darf die junge Frau den Schmuck trotz der kurzen Ehedauer behalten. Denn nach der Scharia diene die Brautgabe dazu eine Frau im Fall der Scheidung materiell abzusichern - unabhängig von der Dauer der Ehe. Dies entspreche sowohl den Wertvorstellung der beiden beteiligten türkischen Familien, als auch der Rechtsprechung türkischer Obergerichte (Urt. v. 26.03.2012, Az. 2 O 384/10).

Der Grundgedanke dieser Tradition, eine geschiedene Ehefrau vor Mittellosigkeit zu schützen, sei von der Verfassung gedeckt, sagte Gerichtssprecher Andreas Janisch. Seiner Einschätzung nach kann nicht sicher gesagt werden, wie ein solcher Streitfall zwischen zwei deutschen Familien entschieden worden wäre. Die Grundsätze eines fremden Kulturkreises könnten aber in eine Entscheidung miteinbezogen werden, wenn sie nicht gegen das Wertesystem des Grundgesetzes verstoßen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Limburg zu türkischer Scheidung: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5866 (abgerufen am: 15.10.2024 )

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