Die Leichen der beiden Drogendealer fehlen bis heute. An der Ausführung des Verbrechens gab es für das LG Limburg am Freitag aber keinen Zweifel - und auch nicht an der Täterschaft der beiden Angeklagten.
Für einen Doppelmord ohne Leichen im Drogenmilieu hat das Landgericht Limburg zwei Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt (Urt. v. 12.08.2011). Nach 19 Monaten Verhandlung kam die Kammer am Freitag zu der Überzeugung, dass ein Kfz-Mechaniker und sein Sohn im Februar 2009 zwei Halbbrüder kaltblütig erschossen hatten. Anschließend verbrannten sie die Opfer.
Diese hatten den 62-jährigen Vater und seinen 26 Jahre alten Sohn erpresst. Die beiden Getöteten waren Drogendealer, die Angeklagten waren deren Lieferanten. Sie betrieben eine florierende Marihuana-Aufzucht, mit der sie jährlich mehr als 200.000 Euro umgesetzt haben sollen.
Für das Gericht stellte sich die Tat so dar: Als einer der Dealer in Haft kam, begannen sie ihre Lieferanten um Summen zwischen 30.000 und 50.000 Euro zu erpressen. "Bei den Angeklagten reifte die Entscheidung, sich der Erpresser zu entledigen", sagte die Kammervorsitzende Karin Walter bei der Urteilsbegründung. Um keine DNA-Spuren zu hinterlassen, wurden die Leichen nach Schilderung des Gerichts in einem Erdöltank verbrannt, die Knochenreste in einem Bach entsorgt. Der Tank wurde verschrottet.
Auf die Spur kam die Polizei den beiden Angeklagten, als sie die Fahrzeuge der Opfer verkaufen wollten. Der Käufer erinnerte sich an die Verkäufer. In den Autos wurden dann DNA-Spuren der Opfer und der Angeklagten gefunden.
Der Vater hatte im Prozess die Tat gestanden. Er habe die Brüder im Februar 2009 aber in Notwehr getötet, erklärte er vor Gericht. Der Verteidiger hatte deshalb eine befristete Freiheitsstrafe gefordert. Über den Ablauf der Bluttat, Tatwaffe und Motiv sei nichts Konkretes bekannt. Der Mordvorwurf könne daher nicht belegt werden. Die Anwälte des Sohnes hielten die Mordanklage für nicht erwiesen.
Das Gericht folgte aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die für beide wegen gemeinschaftlichen Mordes und Drogenhandels eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt hatten.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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LG Limburg: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4016 (abgerufen am: 10.11.2024 )
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