LG Limburg zu Anwaltsstreit: "Sch­mal­s­pur­ju­ristin" bleibt Belei­di­gung

23.09.2015

Das LG Limburg hat einen Anwalt zu 3.000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Er hatte eine Amtsanwältin als "Schmalspurjuristin" bezeichnet, die auf der "Klaviatur des Rechts" nicht einmal "Hänschen klein" spielen könne.

Es bleibt dabei: "Schmalspurjuristin" ist eine Beleidigung. Ein Rechtsanwalt aus Lahnstein muss 3.000 Euro Strafe zahlen, weil er eine Justizmitarbeiterin so tituliert hat. Das Landgericht (LG) Limburg bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Urteil des örtlichen Amtsgerichts. Der 64-jährige Anwalt aus dem Rhein-Lahn-Kreis hatte sich darüber geärgert, dass die Staatsanwaltschaft Limburg seine Anzeige gegen einen Lkw-Fahrer wegen angeblicher Fahrerflucht nicht weiter verfolgen wollte.

"Eine typische Entscheidung für eine Schmalspurjuristin, die offensichtlich bis jetzt am dünnsten Brett der Juristerei gebohrt hat", schrieb er in einer Beschwerde über die Amtsanwältin. "Mit solchen Entscheidungen sollte man Volljuristen betreuen und nicht Leute, die auf der Klaviatur des Rechts offensichtlich noch nicht einmal fähig sind, "Hänschen klein" zu spielen."

In dem Berufungsverfahren rechtfertigte der Anwalt seine Ausfälle erneut als "kritische Meinungsäußerung". Die Staatsanwaltschaft Limburg forderte eine Entschuldigung bei ihrer Mitarbeiterin und eine Strafe von 45 Tagessätzen zu je 100 Euro. Der Richter beließ es aber bei der ursprünglichen Strafe von 30 Tagessätzen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Limburg zu Anwaltsstreit: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16991 (abgerufen am: 06.12.2024 )

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