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LG Leipzig zu fehlenden Kita-Plätzen: Stadt muss Eltern 15.000 Euro Verdienstausfall zahlen

02.02.2015

Ein schleppender Kita-Ausbau kann Kommunen teuer zu stehen kommen: Das LG Leipzig verurteilte am Montag die Stadt Leipzig zur Zahlung von Schadensersatz an drei Familien, die für ihre Kleinkinder nicht rechtzeitig einen Kita-Platz fanden, so dass ihre Mütter länger als vorgesehen zu Hause bleiben mussten. Die Kommune soll nun mehr als 15.000 Euro plus Zinsen zahlen.

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Ihr sei kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem eine Kommune zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde, sagte Ursula Krickel, Sprecherin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Es habe einzelne Fälle gegeben, in denen sich Eltern und die Kommune außergerichtlich "gütlich im Sinne der Kinder" geeinigt hätten. Vor allem sei jedoch die befürchtete große Klagewelle ausgeblieben, so Krickel.

Die Mütter blieben wegen der fehlenden Kita-Plätze länger als geplant zu Hause und klagten den Verdienstausfall ein. Die Kommune soll nun mehr als 15.000 Euro plus Zinsen zahlen, so das Landgericht (LG) Leipzig (Urt. v. 02.02.2015, Az.: 7 O 1455/14, 7 O 1928/14, 7 O2439/14).

Dennoch ist es nicht das erste Mal, dass ein Gericht zugunsten von Eltern urteilt, die trotz Rechtsanspruchs ihre Kinder nicht wie gewünscht in einer Kita unterbringen konnten. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart entschied im vorigen November, dass die Stadt die Kosten für eine private - teurere - Kita übernehmen muss, nachdem Eltern für ihr Kind keinen Platz in einer städtischen Kita fanden. Auch Stuttgart kam mit dem Kita-Platz-Ausbau nicht hinterher.

LG: Auch Vorsorge für unvorhergesehenen Bedarf

Seit dem 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Doch der Ausbau der Plätze - entweder in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter - hinkt hinter der gestiegenen Nachfrage der Eltern hinterher. Nach einer Erhebung des statistischen Bundesamtes wurden im März 2014 nur rund ein Drittel der Unter-Dreijährigen in einer Krippe oder von einer Tagesmutter betreut.

Die Stadt Leipzig hatte ins Feld geführt, dass sie eine umfangreiche Kindertagesstättenplanung betrieben habe. Allerdings habe es bei den Freien Trägern und privaten Investoren bauliche und planerische Verzögerungen gegeben - so dass am Ende Kita-Plätze fehlten. Dieses Argument ließ das Landgericht nicht gelten. Es sei auch Vorsorge für einen unvorhergesehenen Bedarf zu treffen, erklärte das Gericht.

Claudia Menschel, eine der klagenden Mütter, ist vor allem enttäuscht von der Stadtverwaltung. Als ihr Sohn einen Monat alt war, habe sie mit der Kita-Platz-Suche begonnen. "Aber alle Schreiben blieben ohne Antwort", sagte die 34 Jahre alte Architektin. Die Stadt sei nach der Devise verfahren: "Irgendwie werden es die Eltern schon regeln." Ihr Anwalt Klaus Füßer erwartet, dass nun auch andere Eltern in anderen Kommunen klagen. "Da liegt Geld auf der Straße", sagte er.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt Leipzig könnte Berufung einlegen.

dpa/avp/LTO-Redaktion

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LG Leipzig zu fehlenden Kita-Plätzen: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14549 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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