Vor fast zwei Jahren erhob der Sänger Gil Ofarim schwere Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel: Angeblich sei er dort aufgefordert worden, seine Davidstern-Kette abzunehmen. Nach Einschätzung der Justiz trug sich der Vorfall aber so nicht zu.
Der Prozess gegen den Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung startet am 7. November. Insgesamt habe die 6. Strafkammer des Landgerichts (LG) Leipzig zehn Verhandlungstage bis zum 7. Dezember angesetzt, teilte das Gericht am Freitag mit.
Der dann 41-jährige Ofarim, Sohn des 2018 verstorbenen israelischen Sängers Abi Ofarim, hatte am 4. Oktober 2021 in einem viral gegangenen Video geschildert, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Der Musiker erstattete später Anzeige, aber auch der betroffene Hotelmitarbeiter wehrte sich und stellte seinerseits Strafantrag wegen Verleumdung.
Umfassende Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft hatte in den darauffolgenden Monaten einen großen Aufwand betrieben, um aufzuklären, was in der Hotellobby vorgefallen ist. Es wurden zahlreiche Zeug:innen befragt, ein Digitalforensiker wertete Aufnahmen von Überwachungskameras aus dem Hotelbereich aus. "Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat sich in der Gesamtschau der hieraus gewonnenen Erkenntnisse das Geschehen, wie es von Gil Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, tatsächlich so nicht ereignet", hatte die Anklagebehörde mitgeteilt.
Stattdessen gebe es einen hinreichenden Tatverdacht dafür, dass Ofarim das Video "mit dem Wissen um die Unwahrheit seiner Aussagen" aufgenommen und gepostet habe. Wegen der besonderen Bedeutung des Falles habe die Staatsanwaltschaft die Anklage nicht zum Amtsgericht, sondern zum LG Leipzig erhoben.
Die 6. Strafkammer des LG hatte bereits im Vorjahr die Anklage unverändert zugelassen. Das Gericht hatte zudem einen sogenannten rechtlichen Hinweis erteilt, dass im Falle einer Verurteilung möglicherweise auch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein könnte. Der betroffene Mitarbeiter des Hotels tritt im Prozess laut Gericht als Nebenkläger auf. Für Ofarim gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Prozessbeginn verzögerte sich
Der Prozess war ursprünglich im vorigen Herbst geplant gewesen, wurde jedoch kurzfristig verschoben. Das LG hatte dies damit begründet, dass zunächst alle offenen Fragen geklärt werden sollten. Um das Verfahren hatte sich ein heftiges juristisches Tauziehen entwickelt. Die Verteidiger des Musikers hatten gegen den Vorsitzenden Richter am LG Leipzig einen Befangenheitsantrag gestellt. Das LG wies dies jedoch als unbegründet zurück, und das Oberlandesgericht lehnte die Beschwerden dagegen ebenfalls ab.
Inzwischen hat ein anderer Richter den Vorsitz der 6. Strafkammer am LG übernommen. Dies habe aber nichts mit den Befangenheitsanträgen zu tun, betonte eine Gerichtssprecherin. Der damalige Vorsitzende habe eine andere Strafkammer übernommen. Die Verteidigung Ofarims hat sich trotz Anfrage bislang noch nicht geäußert.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Falsche Verdächtigung und Verleumdung: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52260 (abgerufen am: 10.11.2024 )
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