Druckversion
Mittwoch, 14.10.2026, 20:31 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-leipzig-6KLs607Js5688421-gil-ofarim-anklage-zulassung-befangenheit-vorsitzender-beschluss
Fenster schließen
Artikel drucken
49752

Weiterer Befangenheitsantrag im Fall Ofarim: Ver­tei­diger kri­ti­sieren das Leip­ziger Land­ge­richt scharf

von Katharina Uharek

28.09.2022

Gil Ofarim (2021)

Ofarims Verteidiger kritisieren neben der Entscheidung über die Zulassung der Anklage auch die Kommunikation des LG Leipzig in dem betreffenden Verfahren scharf. Das LG hält auf LTO-Anfrage dagegen. Foto: picture alliance/dpa | Gerald Matzka

Die Anwälte des Musikers Gil Ofarim behaupten, dass die aufsehenerregende Zulassung der Anklage in der vergangenen Woche unwirksam sei. Es sei noch nicht über einen Befangenheitsantrag entschieden worden. Das LG weist die Kritik zurück.

Anzeige

Vor dem ersten terminierten Verhandlungstag am 24. Oktober 2022 sind im Fall des Musikers Gil Ofarim vorab noch immer prozessrechtliche Fragen offen - jedenfalls wenn es nach Ofarims Verteidigern geht, die das Landgericht (LG) Leipzig nun scharf kritisieren.

Am vergangenen Mittwoch hat das LG Leipzig die Anklage gegen den Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung in zwei Fällen, davon einer mit Verleumdung zugelassen (Beschl. v. 15.09.2022, Az. 6 KLs 607 Js 56884/21). Hintergrund des Strafverfahrens ist ein über die sozialen Medien verbreitetes Video des Musikers Gil Ofarim, in dem er einem Hotelmitarbeiter antisemitisches Verhalten vorwarf.

Die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens hatte sich wegen mehrerer seitens der Verteidigung gestellter Befangenheitsanträge verzögert. Ein Verteidiger des Musikers, Dr. Alexander Stevens, hatte schon früh kritisiert, dass es sich um einen "Schauprozess" handle. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall wegen besonderer Bedeutung der Sache - statt wie sonst üblich zum Amtsgericht - gleich zum LG Leipzig angeklagt. Dieses hat die besondere Bedeutung des Falles ebenfalls gesehen, sich für zuständig erklärt und die Anklage daraufhin zugelassen.

War die Zulassung der Anklage unwirksam?

Nach Ansicht des Verteidigerteams von Gil Ofarim, bestehend aus Stevens, Markus Hennig, Dr. Alexander Betz und Dr. Tido Hokema, ist die Entscheidung über die Zulassung der Anklage durch die 6. Strafkammer jedoch wegen eines Verstoßes gegen § 29 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO; Verfahren nach Ablehnung eines Richters) unwirksam. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens am 15. September habe der Vorsitzende Richter der Kammer neben den zwei weiteren Berufsrichtern sowie den zwei Schöffen an der Entscheidung gar nicht mitwirken dürfen, behaupten die Verteidiger.

Grund dafür sei ein von ihnen gestelltes Befangenheitsgesuch vom 13. September 2022, über das nach Angaben der Verteidiger bis heute noch nicht entschieden worden sei. Die Verteidiger hatten den Vorsitzenden Richter mit dem Befangenheitsgesuch erneut abgelehnt, weil dieser sinngemäß geäußert haben soll, sich alltäglichen Antisemitismus in einem hochklassigen Hotel schwer vorstellen zu können. Kern des Ablehnungsgesuches sei damit eine neue Tatsache gewesen, die bisher nicht berücksichtigt worden sei, so die Verteidigung.

Anderes berichtet das LG Leipzig dagegen auf LTO-Anfrage. Nach Angaben des Pressesprechers sei bereits vor der Entscheidung über die Zulassung der Anklage sowohl über das erste als auch über das zweite Befangenheitsgesuch entschieden worden. Zu dem nach Angaben der Verteidigung bei Gericht eingereichte dritte Befangenheitsgesuch vom 13. September machte der Pressesprecher keine Angaben. Dass die zwei vorherigen Befangenheitsgesuche vom 15. August und 28. August hingegen als unbegründet zurückgewiesen worden seien, gehe aus dem Beschluss über die Zulassung der Anklage vom 15. September hervor, so der Pressesprecher. Soweit das Verteidigerteam meine, über einen Befangenheitsantrag sei nicht entschieden worden, verwies der Sprecher darauf, dass dies das Oberlandesgericht klären müsse.

Anzeige

Verteidigung stellt vierten Befangenheitsantrag

Ofarims Verteidiger Stevens kritisiert neben der Entscheidung über die Zulassung der Anklage auch die Kommunikation des LG Leipzig in dem betreffenden Verfahren. Wegen Bloßstellung in der Öffentlichkeit und willkürlicher Versagung rechtlichen Gehörs stellte die Verteidigung daher am vergangenen Freitag einen weiteren und damit nach eigenen Angaben vierten Befangenheitsantrag.

Stevens kritisiert insbesondere den Versand der Entscheidung über die Zulassung der Anklage per Post. Nach Angaben der Verteidiger hätten sie selbst von der Zulassung der Anklage zuerst in der Presse erfahren. Dabei seien im Vorfeld des Verfahrens alle Mitteilungen der Kammer per Fax an die Verteidigung gesendet worden - nur ausgerechnet die Entscheidung über die Zulassung der Anklage sei per Post versendet worden. So sei die Entscheidung über die Zulassung der Anklage den Verteidigern erst zwei Tage nach Veröffentlichung der Pressemitteilung des LG Leipzig zugegangen. Damit sei dem Angeklagten jede Möglichkeit genommen worden, gegen die Ablehnung der Befangenheitsgesuche Beschwerde zu erheben.

Für den Versand der Entscheidung per Post gebe es aber einen einfachen Grund, hält der Pressesprecher des LG Leipzig den Vorwürfen der Verteidigung auf LTO-Anfrage entgegen. Beim postalischen Versand handle es sich um ein ganz übliches Vorgehen, denn bei der Entscheidung über die Zulassung einer Anklage sei eine förmliche Zustellung zwecks Nachweises nötig. Entsprechend sei der Postversand für diese Art von Schriftstücken gängige Praxis.

Gegen den Beschluss über die Zulassung der Anklage, mit dem die zwei Ablehnungsgesuche abgelehnt worden sind, legte die Verteidigung sofortige Beschwerde ein, über die nun zunächst das Oberlandesgericht Dresden entscheiden muss. Auch die Entscheidungen über die weiteren Befangenheitsanträge stehen weiterhin aus.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Weiterer Befangenheitsantrag im Fall Ofarim: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49752 (abgerufen am: 14.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Befangenheit
    • Prominente
    • Richter
    • strafproze
  • Gerichte
    • Landgericht Leipzig
Richterin Isabel Hildebrandt, Vorsitzende Richterin am Landgericht, im Gerichtssaal 14.10.2026
Christina Block

Block-Prozess: Tag 82:

Durch­su­chungs­be­schluss mit Lücken

Der Zeit-Podcast hat die Kammer aufgeweckt, diese könnte aber mit ihrem Durchsuchungsbeschluss rechtlich zu weit gegangen sein. Podcast-Journalistin Kunze spricht gegenüber LTO von einem "schwarzen Tag". LTO hat sich den Beschluss angeschaut.

Artikel lesen
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof, aufgenommen am 14.06.2017 in Weimar (Thüringen). 12.10.2026
Richter

AfD fehlt aktuell ein Kandidat:

Ver­fas­sungs­richter-Wahl in Thüringen stockt

An Thüringens Verfassungsgerichtshof müssen drei Posten nachbesetzt werden. Eine Paketlösung zwischen AfD, CDU und SPD gerät aber ins Wanken. Denn derzeit fehlt der AfD ein Kandidat.

Artikel lesen
Kommentar von Dr. Markus Sehl zum IStGH ohne deutschen Richter 08.10.2026
IStGH

Internationaler Strafgerichtshof:

Wenn es hart auf hart kommt, sind die Deut­schen nicht dabei

Deutschland beschwört den Internationalen Strafgerichtshof als zivilisatorische Errungenschaft. Ausgerechnet bei dessen wohl größter Bewährungsprobe fehlt ein deutscher Richter – auch weil die Bundesregierung ihre Chance verstreichen ließ.

Artikel lesen
Christina Block steht im Gerichtssaal. Im Hintergrund sind die Richter:innen zu sehen 07.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 81:

Ein Tag, den es nicht gebraucht hätte

Nach über 80 Verhandlungstagen hätte man sich den 81. wohl sparen können: Kaum eine halbe Stunde geht er, Beweisprogramm gibt es keins. Für Unruhe sorgen Entwicklungen bei den IT-Asservaten – und die Verhaftung von Ex-BND-Chef Hanning.

Artikel lesen
Helene Fischer tritt bei einem Konzert auf 06.10.2026
Prominente

BGH betont Pressefreiheit:

Helene Fischer geht auch gegen Papa­razzo leer aus

Der Schlagerstar kann vor dem BGH nicht gewinnen: Nachdem Helene Fischer von diversen Medien, die Fotos von ihr mit Baby veröffentlicht hatten, keine Entschädigung bekam, geht sie nun auch im Streit mit dem Fotografen der Bilder leer aus.

Artikel lesen
Stephan Hensel (r), Ex-Mann von C. Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, sitzt im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht neben Philip von der Meden, Verteidiger von Hensel. 06.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 80:

"Per­ver­tie­rung des deut­schen Rechts"

Am 80. Prozesstag nimmt der Prozess wieder Fahrt auf. Ex-Mann Hensel will nicht aussagen, obwohl er zuvor im Zeit-Podcast sprach. Kann Hensel trotz des Ehekriegs die Aussage verweigern? Und muss nun die Zeit-Journalistin vor Gericht aussagen?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Wirt­schafts­straf­recht &...

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Da­ten­schutz- und Da­ten­recht / Cy­ber-Se­cu­ri­ty

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
RVG 2026: Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen – Gebührenpotentiale nutzen!

16.10.2026

Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten-Poliscan, TraffiStar, VKS und Co.

19.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

26.10.2026

Fallstudien zum Medizinstrafrecht in Behandlungsfehlerfällen

28.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH