LG Landau zu Verkehrssicherungspflicht: E-Bike-Fahrer stürzt auf maroder Straße, geht aber leer aus

11.05.2026

Ein E-Bike-Fahrer stürzt über ein tiefes Schlagloch auf einer Pfälzer Kreisstraße. Das LG Landau erkennt den verkehrswidrigen Zustand an, spricht dem Fahrer aber trotzdem kein Geld zu. Denn der hätte besser aufpassen müssen.

Ein schwer beschädigter Straßenbelag kann eine Pflichtverletzung der öffentlichen Hand begründen. Das gelte insbesondere dann, wenn bekannte Schäden nur unzureichend behoben werden, urteilte das Landgericht (LG) Landau in der Pfalz (Urt. v. 19.12.2025, Az. 3 O 186/23). Gleichwohl führe auch ein solcher Pflichtverstoß nicht automatisch zu Schadensersatz. 

Ein E-Bike-Fahrer war im Dezember 2022 am Abend auf einer innerörtlichen Kreisstraße im Landgerichtsbezirk Landau unterwegs, als er in ein deutlich ausgeprägtes Schlagloch fuhr und stürzte. Dabei zog er sich unter anderem Kopfverletzungen zu. Er verlangte Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) sowie Ersatz für beschädigte Gegenstände wie seine Brille, Armbanduhr und Pullover (§§ 839, 823 BGB).

Nur provisorisch ausbessern reicht nicht

Das Land sei seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen, befand die 3. Zivilkammer. Zu diesen Sicherungspflichten gehöre es, Straßen regelmäßig zu kontrollieren und bekannte Gefahrenstellen nicht nur vorübergehend, sondern wirksam zu beseitigen oder zumindest zuverlässig abzusichern.

Das habe das Land nicht gemacht. Die Straße sei bereits früher lediglich provisorisch mit Kaltmischgut ausgebessert worden. Eine nachhaltige Instandsetzung sei aber nicht erfolgt; auch eine rechtzeitige Nachkontrolle und erneute Sicherung habe es nicht gegeben.

So sei es dazu gekommen, dass die Straße zum Unfallzeitpunkt in einem klar verkehrswidrigen Zustand gewesen sei, befand die Kammer. Das Schlagloch habe eine Tiefe von mehr als vier Zentimetern aufgewiesen und eine erhebliche Ausdehnung gehabt. Gerade auf einer innerörtlichen Hauptstraße ohne eigenen Radweg stelle ein solcher Straßenzustand eine erhebliche Gefahr für Radfahrer dar.

Auch Verkehrsteilnehmer in der Pflicht

Die Klage blieb dennoch ohne Erfolg. Denn ein aufmerksamer Radfahrer habe das Schlagloch erkennen und es umfahren können. Der E-Bike-Fahrer aber habe selbst angegeben, nicht auf die Fahrbahn geachtet zu haben. Auch die Beleuchtungssituation vor Ort habe ein rechtzeitiges Erkennen des Schlaglochs ermöglicht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Auch das Oberlandesgericht Hamm hatte mal einen Schlaglochfall zu entscheiden. Auch dieses Gericht stellte die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Landes fest. In dem Fall allerdings bekam der Autofahrer den Schaden ersetzt, weil die – immerhin 20 Zentimeter tiefe – Schadstelle für ihn praktisch nicht zu erkennen gewesen sei (Urt. v. 15.11.2013, Az. 11 U 52/12).

tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Landau zu Verkehrssicherungspflicht: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59936 (abgerufen am: 16.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen