In seinem Streit mit einem Brotfabrikanten muss Enthüllungsautor Günter Wallraff einige Vorwürfe entschärfen. Darauf verständigten sich beide Seiten am Freitag. Wallraff hatte 2008 Missstände in der Brotfabrik aufgedeckt und dem Unternehmer ein Verfahren eingebrockt, das bereits mehrfach verschoben wurde. Er darf künftig nicht mehr behaupten, der Brotfabrikant entziehe sich dabei einer Verurteilung.
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Köln sind derartige Aussagen vorverurteilend. Weiter darf der Journalist nicht mehr behaupten, dass alle Mitarbeiter in der Fabrik Verbrennungen hatten, sondern lediglich "fast" alle. Auch kann er nicht mehr sagen, dass keine Reparaturen in der Firma durchgeführt wurden - wohl aber, dass die durchgeführten Reparaturen "Murks" gewesen seien.
Schon im März 2011 hatte Wallraff eine Unterlassungserklärung abgegeben, bestimmte Aussagen über die Höhe der Löhne und über die Arbeitszeiten in der Großbäckerei nicht zu wiederholen. Die Recherchen des Kölner Journalisten hatten allerdings zu einem Prozess gegen den Unternehmer geführt, der laut Anklage seine Mitarbeiter nicht ausreichend über Unfallgefahren aufgeklärt habe. Dieser Prozess hat noch nicht begonnen.
Für ein Zivilverfahren ging es am Freitag teilweise hitzig zu: Der Anwalt des Firmeninhabers bezeichnete die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten als "Petitessen", für den Verteidiger Wallraffs wiederum war diese Einschätzung eine "Frechheit". Der Publizist selbst sprach von menschenverachtendem Verhalten des Fabrikanten. Die Beteiligten wurden mehrfach von der Richterin ermahnt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Köln: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5248 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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