Das Bundesverteidigungsministerium verklagt die Funke-Mediengruppe wegen der Veröffentlichung von als "Verschlusssache" deklarierter Dokumente im Internet. Das Ministerium berufe sich dabei auf das Urheberrecht, erklärt WAZ-Rechercheleiter David Schraven in einem Blogeintrag vom Sonntag.
Bereits im März hatte das Ministerium das Essener Verlagshaus wegen der Veröffentlichung der Dokumente im Internet abgemahnt und eine Frist zur Entfernung gesetzt. Dabei habe sich das Ministerium, genau wie jetzt in der Klage vor dem Landgericht (LG) Köln, auf das Urheberrecht an den Papieren berufen.
Die als "Afghanistan-Papiere" bekannt gewordenen Dokumente waren von der zur Funke-Mediengruppe gehörenden WAZ auf ihrem Portal "Der Westen" online gestellt worden. Ziel der Veröffentlichung war es, den Kriegsverlauf in Afghanistan für die Öffentlichkeit besser nachvollziehbar zu machen, schreibt Schraven in seinem Blogbeitrag. Durch die Veröffentlichung sei belegt worden, dass die Bundesregierung seit langem die Lage in Afghanistan "schöngeredet" habe. Aus den Originaldokumenten der Bundeswehr gehe hervor, dass schon seit Jahren keine Rede von einer Friedensmission mehr sein könne, obwohl dies von Politikern immer wieder behauptet worden sei.
Die Mediengruppe will sich laut Schraven nach Prüfung der Unterlagen auch gegen die nun vor dem LG Köln eingereichte Klage zur Wehr setzen. Sie hält es für fraglich, ob die Bundesregierung das Urheberrecht nutzen könne, "um die Menschen in Deutschland im Unwissen darüber zu halten, was in ihrem Namen weltweit militärisch geschieht".
mbr/LTO-Redaktion
Veröffentlichung geheimer Dokumente: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9190 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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