Seit einigen Wochen geht die Frau von Michael Schumacher gegen mehrere Medien vor, die Fotos von ihr vor der Klinik im französischen Grenoble veröffentlicht haben. Dabei nimmt sie auch Medien nicht aus, die das Verhalten mancher Reporter kritisch beleuchteten.
Das Landgericht (LG) Köln hat am Mittwoch die Veröffentlichung von Fotos der Ehefrau von Michael Schumacher untersagt. Die Bilder im Magazin Die Aktuelle der Funke Women Group zeigen Corinna Schumacher auf dem Weg ins Krankenhaus zu ihrem verletzten Mann Michael. Die Klägerin habe Anspruch darauf, bei einem privaten Krankenbesuch nicht Nachstellungen von Journalisten ausgesetzt zu sein, heißt es in der Entscheidung (Urt. v. 30.07.2014, Az. 28 O 131/14).
Corinna Schumacher geht gerichtlich allerdings auch gegen die taz und das ZDF vor. Auch dies vor dem LG Köln, welches am 27. August hierüber entscheiden will. Die Konstellation sei hier aber etwas anders, wie ein Sprecher des LG mitteilte. Diese Medien hätten zwar das strittige Foto veröffentlicht, dies aber zum Anlass genommen, das Verhalten mehrerer Journalisten nach dem Unfall Schumachers zu kritisieren. Ihre Berichterstattung sei in keiner Weise voyeuristisch gewesen, argumentieren diese Medien in der Verhandlung am Mittwoch. Es sei widersinnig, nun auch sie dafür bestrafen zu wollen.
Schumachers Anwalt Felix Damm ließ dies jedoch nicht gelten und bezeichnete die Medienkritik als "Feigenblatt". Es sei fragwürdig, wenn man eine bestimmte Art von Berichterstattung kritisiere und dabei das Beanstandete selbst reproduziere. Kritik am Verhalten der Reporter vor der Klinik sei natürlich völlig in Ordnung und erwünscht, aber man hätte dafür nicht wieder das Foto veröffentlichen müssen.
una/dpa/LTO-Redaktion
LG Köln zu Fotos von Corinna Schumacher: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12732 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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