LG Köln verurteilt Bayer Leverkusen: 16 Millionen Euro für Ex-Sponsor Teldafax

22.10.2014

Der 2011 insolvent gegangene Stromanbieter Teldafax erhält nach einer Entscheidung des LG Köln von Mittwoch 16 Millionen Euro seiner an Bayer Leverkusen gezahlten Sponsorengelder zurück. Das Gericht ist der Ansicht, der Bundesligist habe frühzeitig von der Zahlungsunfähigkeit gewusst.

Niederlage für Bayer Leverkusen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Köln muss der Bundesligist dem Insolvenzverwalter seines Ex-Sponsors Teldafax 16 Millionen Euro zurückzahlen. Die Entscheidung betrifft verschiedene Teldafax-Gesellschaften (Urt. v. 22.10.2014, Az. 26 O 140/13, 26 O 141/13, 26 O 142/13).

Bei der Entscheidung geht es um Zahlungen, die zwischen 2009 und 2011 geleistet wurden. Teldafax sei bereits in dem Zeitraum weitgehend zahlungsunfähig gewesen, gab das Gericht an. Spätestens im Oktober 2009, und damit zur Zeit des ersten Geldtransfers, sei Bayer Leverkusen die finanzielle Lage des Sponsoringpartners bekannt gewesen. Die drohende Insolvenz sei Bayer zwar nicht ausdrücklich mitgeteilt worden. Dennoch habe Teldafax mehrfach mit Hinweis auf Liquiditätsschwierigkeiten um Stundungen gebeten. Die Verantwortlichen des Bundesligisten hätten hieraus ihre Schlüsse ziehen müssen. Vor allem deshalb seien die Rückzahlungsklagen erfolgreich gewesen, so das LG.

Bayer hatte damit argumentiert, es habe Aussicht auf den Einstieg eines Investors bei Teldafax bestanden. Doch dies überzeugte die Kölner Richter nicht. Konkrete Zusagen von Investoren habe es nicht gegeben. Der Club kündigte am Mittwoch an, die Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Dann werde man eine Berufung prüfen.

Bei der Pleite des Billigstromanbieters im Herbst 2011 hatten rund 700.000 Menschen Geld verloren. Berichten zufolge sollen auch die Behörden frühzeitig über die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens informiert gewesen sein.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Köln verurteilt Bayer Leverkusen: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13560 (abgerufen am: 09.10.2024 )

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