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LG Köln zu Urhebervermerk an Bildern: Gericht hatte eigenen Rat nicht befolgt

06.02.2014

Fragezeichen

© fotogestoeber - Fotolia.com

"Internetausdrucker", "juristische Pioniere im Neuland", das LG Köln muss sich seit seiner Entscheidung zu Urhebervermerken an Bildern allerlei Häme gefallen lassen. Peinlicher wäre eigentlich nur noch, wenn das Gericht auf seiner eigenen Homepage genau den Fehler gemacht hätte, den es anderen vorwirft. Aber die werden doch nicht...? Doch. Doch, werden sie.

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Über das derzeit vieldiskutierte Urteil des Landgerichts (LG) Köln haben wir bereits ausführlich berichtet. Im Ergebnis läuft die Entscheidung darauf hinaus, dass die im Internet gängige Praxis, Urhebervermerke unterhalb von Bildern anzubringen, in den meisten Fällen nicht ausreichend wäre. Stattdessen müsste der Vermerk im Foto selbst platziert und vom Verwender dort nötigenfalls hineineditiert werden.

Das Urteil stößt auf heftige Kritik, weil es die Anforderungen an eine Kennzeichnungspflicht sehr weit auslegt und somit die Möglichkeit zu millionenfachen Abmahnungen schafft. Der Prozessvertreter der Beklagten hat inzwischen erklärt, dass Berufung eingelegt werde; auch das Betreiberunternehmen der Bilddatenbank Pixelio, aus welcher das streitige Foto stammt, schlägt sich auf seine Seite.

Nun haben die Kollegen vom tagSeoBlog jedoch noch eine ganz andere Entdeckung gemacht: Fotos von Pixelio gibt es im Internet nämlich ziemlich viele, unter anderem auch auf der Webseite des LG Köln. Und wie sind diese dort markiert? Genau: Mit Urhebervermerk unter dem Bild statt darin. 

Inzwischen hat das Gericht die Fotos entweder durch andere ersetzt oder den Vermerk in die Bilder hineineditiert. Mittels des Internetarchivs WayBackMachine lässt sich nachvollziehen, wie die Gerichtsseiten noch vor Kurzem aussahen, zum Beispiel hier oder hier.

cvl/LTO-Redaktion

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LG Köln zu Urhebervermerk an Bildern: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10909 (abgerufen am: 12.08.2026 )

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