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LG Köln verurteilt Tochter einer demenzkranken Frau: Vier Jahre Frei­heits­strafe für aktive Ster­be­hilfe

11.12.2024

Insulin

Eine Überdosis Insulin sollte den Tod der demenzkranken Frau bringen. Foto: picture alliance / dpa-Zentralbild | Hans Wiedl

"Mord per Insulinspritze" hatte die Frau gegoogelt, bevor sie versuchte, ihre Mutter zu töten. Sie überlebte. Die Tat geschah nach Überzeugung des Gerichts aus Mitleid, das Mordmerkmal der Heimtücke sei auch nicht einschlägig.

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Eine 62-Jährige hat versucht, ihre schwer an Demenz erkrankte Mutter mit einer Überdosis Insulin zu töten - nun ist sie dafür zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Köln sprach die Frau am Mittwoch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gemäß §§ 212 Abs. 1, 224 Abs. 1, 52 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig. Der Vorsitzende Richter wertete das Vorgehen der Frau dabei als Tat "aus Mitleid". "Sie wollten das aus Ihrer Sicht unwürdige Dahinsiechen der Mutter beenden. Sie wollten sie erlösen", sagte er in der mündlichen Urteilsbegründung.

Wie das Gericht feststellte, hatte die Frau gegenüber ihrer Tochter, aber auch gegenüber anderen Personen wiederholt den Wunsch zu sterben geäußert, als sich erste Anzeichen ihrer Demenz zeigten. Vor der Unterbringung in einem Pflegeheim habe sie zwei Suizidversuche unternommen. Angesichts der stetigen Verschlechterung des Zustands der Mutter habe die Angeklagte spätestens im September 2023 beschlossen, sie zu töten.

Keine Heimtücke wegen Demenz

Im Internet habe sie unter Schlagworten wie "Mord per Insulinspritze" oder "der ideale Mord" recherchiert. Auf der Arbeit - die Angeklagte war selbst Pflegerin - habe sie einen Insulin-Pen eingepackt und im Zimmer ihrer Mutter versteckt. Bei einem Besuch im Januar dieses Jahres habe die Angeklagte die Mutter dann "eigentümlich reduziert" erlebt, hieß es.

"Der reduzierte Zustand war der eigentliche Trigger für die Tat", sagte der Richter. Die Angeklagte habe mit der Mutter noch einen Eierlikör getrunken, mit ihr in einem Fotoalbum geblättert und ihr dann 60 Einheiten Insulin in einen Oberarm injiziert. Laut einem Bericht der Rheinischen Post hatte die Frau ihre Mutter zuvor gefragt: "Willst du jetzt gehen, Mama?", was die Frau mit "Ja. Hilf mir dabei" beantwortet habe.

Ein Pfleger entdeckte die Seniorin wenig später in kritischem Zustand. In der Kölner Uni-Klinik wurde die Frau mit Glukose behandelt und überlebte. Sie wohnt heute wieder in dem Pflegeheim. Über ihre Verteidiger hatte ihre Tochter die versuchte Tötung eingeräumt. Sie habe der Mutter "das Leben abzunehmen" versucht. Ihre Mutter habe sie auch wiederholt unter Druck gesetzt, ihr doch beim Sterben zu helfen.

Das Gericht sah das von der Staatsanwaltschaft angenommene Mordmerkmal der Heimtücke (§ 211 Abs. 2 Gruppe 2 Alt. 1 StGB) als nicht erfüllt an. Die Begründung: aufgrund ihrer Demenz habe die Seniorin keinen Argwohn mehr ausbilden können.

Nicht der erste Insulin-Sterbehilfe-Fall

Sterbehilfe ist in Deutschland politisch und auch in der Rechtsprechung seit Jahrzehnten heftig umstritten. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Sommer 2022 eine Frau, die ihrem Ehemann eine tödliche Dosis Insulin spritzte, freigesprochen. Entscheidendes Kriterium für den 6. Strafsenat war dabei einerseits, dass der Mann bis zuletzt die Tatherrschaft über das zum Tod führende Geschehen hatte, da er zuvor – als Teil des Gesamtplans zusammen mit dem Insulin – bereits mehrere Tabletten genommen, die später ebenfalls tödlich gewirkt hätten. Andererseits sei entscheidend, dass der Suizident freiverantwortlich handelt, um die straflose Beihilfe von der Fremdtötung in mittelbarer Täterschaft (§§ 212 Abs. 1, 25 I Alt. 2 StGB) abzugrenzen.

Der BGH-Beschluss sorgte durchaus auch für Kritik, steht aber in der Linie mit einer bedeutsamen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Der Zweite Senat hatte § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt und überaus umfassend das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gestärkt.

Seitdem ringt der Bundestag um eine Neuregelung. Bisher gelang dies aber nicht, selbst als mehrere der verschiedenen Entwürfe fusioniert wurden. Gleichwohl ist der Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung immer wieder präsent. Auch nach der Verurteilung eines Berliner Arztes Anfang April 2024 wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft wurde der Ruf nach klaren Richtlinien wieder lauter.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Hinweis: Wenn Ihre Gedanken um Suizid kreisen, wenn Sie sich traurig oder depressiv fühlen, holen Sie sich Hilfe. Die Telefonseelsorge ist kostenlos und zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar: Per Telefon 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 oder 116 123, per Mail und Chat unter online.telefonseelsorge.de.

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LG Köln verurteilt Tochter einer demenzkranken Frau: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56084 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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