LG Köln legt Verhandlungstermine fest: Keine Bewäh­rung für Kölner Auto-Raser?

22.12.2017

Das LG Köln hat den Prozess gegen zwei Teilnehmer eines illegalen Autorennens, die fahrlässig den Tod einer Studentin verursacht hatten, neu terminiert. Ein früheres Urteil des LG hatte der BGH teilweise aufgehoben.

Der Prozess um den Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln soll am 12. März 2018 neu beginnen. Drei Hauptverhandlungstage seien vorgesehen, teilte das Landgericht (LG) Köln am Freitag mit.

Das Verfahren sollte eigentlich ab Mitte Dezember neu verhandelt werden. Das war allerdings geplatzt, weil ein Schöffe befangen sein könnte. Der 31-Jährige hatte dem Richter am ersten Verhandlungstag gesagt, dass er über Facebook mit einem Mann aus der Raserszene befreundet sei, der einen der beiden Angeklagten kennt. Daraufhin hatten Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenklage Befangenheitsanträge gegen den Schöffen gestellt, denen das Gericht stattgab.

Die beiden Angeklagten hatten sich im April 2015 ein Autorennen geliefert. Einer der Wagen kam in einer Kurve von der Straße ab und rammte auf dem Radweg eine Studentin. Die 19-Jährige starb an ihren schweren Verletzungen. Das LG verurteilte die beiden 24 Jahre alten Männer wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen.

Im Juli 2017 monierte der Bundesgerichtshof jedoch, dass die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde und hob das Urteil teilweise auf. Das LG habe einige belastende Umstände nicht hinreichend berücksichtigt. Sowohl der Schuld- als auch der Strafausspruch stehen im kommenden Prozess am LG bereits fest. Die 3. große Strafkammer des LG entscheidet im März nur darüber, ob die Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden können oder nicht.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Köln legt Verhandlungstermine fest: Keine Bewährung für Kölner Auto-Raser? . In: Legal Tribune Online, 22.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26183/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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