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LG Köln: Lustreisen-Verfahren gegen Politiker eingestellt

von dpa/plö/ LTO-Redaktion

10.09.2010

Das LG Köln hat am Freitag die Verfahren gegen vier Kommunalpolitiker und Manager gegen Geldauflagen eingestellt. In der bundesweiten Affäre um Lustreisen auf Einladung großer Energieversorger hin waren sie zuvor vom AG Gummersbach unter anderem wegen Vorteilsannahme und Untreue zu Geldstrafen verurteilt worden.

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Die Angeklagten hatten sich zwischen 2001 und 2003 als Aufsichtsräte kommunaler Versorgungsunternehmen von Ruhrgas und Thyssengas zu Reisen einladen lassen, die überwiegend touristisch geprägt waren.

Für das Berufungsverfahren setzte das Kölner Landgericht (LG) ursprünglich 42 Verhandlungstage an. Die Richterin verlas fast zwei Stunden lang das erstinstanzliche Urteil, in dem es um Fahrten nach Rom, Amstersdam, Danzig und eine norwegische Ölplattform ging. Unter anderem wurden auch die kulinarischen Höhepunkte der Reisen ausgeführt. Eine Beweisaufnahme hielt das Gericht dann allerdings nicht mehr für erforderlich.

Laut den Angeklagten seien solche Fahrten auf Einladung großer Gasversorger damals in der Branche üblich gewesen. Dies hätte bei ihnen aber - anders als es das Amtsgericht (AG) Gummersbach in seinem Urteil sah - in den Verhandlungen über Gas-Lieferverträge keine wohlwollende Haltung erzeugt. Jedoch beteuerten sie, dass sie solche Reisen heute anders bewerten und auch nicht mehr antreten würden.

Von Seiten der Staatsanwaltschaft hieß es dazu, dass die vier Angeklagten damit eine "Unrechtseinsicht" gezeigt hätten. Weil die Reisen im Übrigen so lange her seien, könne man die Verfahren einstellen. Die Geldauflagen, die dafür zu zahlen sind, liegen zwischen 23.000 und 37.000 €. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat wegen solcher Lustreisen auf Einladung von Energiekonzernen in über 1000 Fällen ermittelt. Meistens wurden die Verfahren gegen Zahlung von Geldauflagen jedoch eingestellt.

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LG Köln: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1431 (abgerufen am: 10.08.2026 )

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