LG Köln zu Streit um Helmut-Kohl-Zitate: Noch keine Ent­schei­dung über Rekord­ent­schä­d­i­gung von 5 Mil­lionen

25.08.2016

Altkanzler Helmut Kohl will vor Gericht eine Rekordsumme von fünf Millionen Euro erstreiten. Die Klage richtet sich gegen das Erscheinen eines Buch, in dem nicht autorisierte Äußerungen von ihm veröffentlicht wurden.

Altkanzler Helmut Kohl (CDU) und der Journalist Heribert Schwan streiten erbittert vor Gericht. Grund ist ein Buch Schwans, in dem Kohl mit pikanten Äußerungen zitiert wird. Ein Ende der Auseinandersetzung lässt aber weiterhin auf sich warten.

In dem langwierigen Rechtsstreit zwischen Kohl und seinem ehemaligen Ghostwriter ist am Donnerstag noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Das Verfahren vor dem Landgericht (LG) Köln wird vielmehr am 8. Dezember fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter gab am Donnerstag lediglich den Hinweis, dass das Gericht grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch von Kohl wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sieht. Zur geforderten Höhe von fünf Millionen Euro sollen Kohls Anwälte jedoch weitere Angaben machen.

Buch darf nicht mehr ausgeliefert werden

In dem Verfahren geht es um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan und Tilman Jens. Die beiden Autoren veröffentlichten darin eigenmächtig Zitate aus Gesprächen, die Schwan vor vielen Jahren als Ghostwriter von Kohls Memoiren mit ihm geführt hatte.

Gegen dieses Vorgehen hat Kohl geklagt und vor Gericht mehrfach Recht bekommen. Bereits im November 2014 erreichte er in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Köln, dass der Heyne-Verlag das Buch nicht mehr ausliefern darf. Letztinstanzlich entschied 2015 der BGH in einem weiteren Verfahren, dass Kohl die den Zitaten zugrundeliegenden Originaltonbänder behalten darf.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Köln zu Streit um Helmut-Kohl-Zitate: Noch keine Entscheidung über Rekordentschädigung von 5 Millionen . In: Legal Tribune Online, 25.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20382/ (abgerufen am: 15.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen