Druckversion
Donnerstag, 12.03.2026, 20:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-koeln-klage-kanzler-kohl-Schwan-5-millionen-euro-kohl-protokolle-memoiren
Fenster schließen
Artikel drucken
18675

LG Köln entscheidet im Juni: Alt­kanzler Kohl will 5 Mil­lionen Euro

03.03.2016

Heribert Schwan auf einer Pressekonferenz in Berlin

ODD ANDERSEN / AFP

Helmut Kohl will vor Gericht eine Rekordsumme von fünf Millionen Euro erstreiten. Zahlen sollen das Schmerzensgeld der Autor und der Verlag des Buches "Die Kohl-Protokolle". Eine Entscheidung fällt im Juni.

Anzeige

Das Landgericht (LG) Köln entscheidet am 2. Juni über die Millionenklage von Altkanzler Helmut Kohl gegen seinen ehemaligen Ghostwriter. In der Auftaktverhandlung des Verfahrens gab der Vorsitzende Richter Martin Koepsel am Donnerstag noch keinen Hinweis darauf, ob das Gericht die geforderte Rekordsumme von fünf Millionen Euro Schmerzensgeld für gerechtfertigt hält.

Der 85 Jahre alte Kohl verlangt die Summe wegen einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". In diesem Bestseller hatte der Kölner Autor Heribert Schwan, Kohls ehemaliger Ghostwriter, den Altkanzler und früheren rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten ausführlich zitiert. Nach Darstellung Kohls waren diese Aussagen aber vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Die Klage richtet sich auch gegen Schwans Co-Autor Tilman Jens und den Heyne-Verlag, der das Buch herausgebracht hat.

Kohl hatte Schwan in den Jahren 2001 und 2002 sein ganzes Leben erzählt, damit dieser anschließend als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band erschien, zerstritten sich die beiden jedoch. Der ehemalige WDR-Redakteur veröffentlichte daraufhin eigenmächtig "Die Kohl-Protokolle" mit pikanten Äußerungen aus ihren Gesprächen.

Dagegen hat Kohl bereits erfolgreich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren geklagt. Jetzt muss das LG im Hauptsacheverfahren über die Zitate entscheiden, was bereits am 21. April geschehen soll. Außerdem will das Gericht dann verkünden, ob Schwan auch seine Kopien der Gesprächsmitschnitte an Kohl abgeben muss. Die Originalkassetten durfte Kohl nach einem BGH Urteil ebenfalls behalten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Köln entscheidet im Juni: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18675 (abgerufen am: 14.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Literatur
    • Politiker
    • Prominente
  • Gerichte
    • Landgericht Köln
Jens Spahn (CDU) 09.03.2026
Coronavirus

GenStA Berlin zu Spahns Maskenkäufen:

"Keine tat­säch­li­chen Anhalts­punkte für eine Straftat"

Die Masken-Deals des damaligen CDU-Gesundheitsministers Jens Spahn kosteten den Staat Milliarden. Spahn wurde daher in und nach der Corona-Pandemie hundertfach angezeigt. Die Generalstaatsanwaltschaft kann aber keinen Anfangsverdacht erkennen.

Artikel lesen
Christina Block erleidet Niederlage gegen den SPIEGEL-TV 26.02.2026
Pressefreiheit

LG Hamburg erlaubt Verdachtsberichterstattung:

Chris­tina Block ver­liert gegen Spiegel-TV

Im Block-Prozess wurden Akten aus dem Ermittlungsverfahren auch dem Spiegel-TV zugespielt, der sie veröffentlichte. Christina Block zog dagegen vor das Landgericht Hamburg. Ohne Erfolg. Das Gericht sieht ein "überragendes Informationsinteresse”.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Anzeigetafel mit Zielen und Informationen, die auf unterschiedliche rechtliche Herausforderungen hinweisen. 23.02.2026
Pressefreiheit

Für ein faireres Presserecht I:

Der flie­gende Gerichts­stand gehört abge­schafft

Wer Medien und Journalisten verklagen will, kann sich das Landgericht mit den besten Erfolgsaussichten aussuchen. Das geht zu Lasten der Meinungsfreiheit und gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz, meint Felix W. Zimmermann. 

Artikel lesen
Der polnische Präsident Karol Nawrocki. 20.02.2026
Justiz

Justiz in Polen:

Prä­si­dent stoppt Reform für unab­hän­gigen Lan­des­jus­tizrat

Polen will zurück in die Rechtsstaatlichkeit, das wird für die Tusk-Regierung aber schwer: Der rechtskonservative Staatschef Nawrocki macht seine Ankündigung wahr und geht mit seinem Veto-Recht auf Konfrontationskurs gegen die Regierung.

Artikel lesen
Der abgebildete Mann spricht leidenschaftlich, während das Gericht über ein Redeverbot für ihn entschieden hat. 13.02.2026
AfD

VGH schafft bayernweit Klarheit:

Rede­verbot für Björn Höcke ist unzu­lässig

Zwei Gemeinden in Bayern machten AfD-Veranstaltungen von der Auflage abhängig, dass Björn Höcke nicht auftritt. Nachdem die Gerichte in Bayreuth und Augsburg zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, musste nun der VGH Bayern entscheiden.

Artikel lesen
Daniel Günther sitzt lächelnd auf einem Stuhl, während er das Interview bei Lanz verfolgt. 05.02.2026
Medien

Gericht lehnt Nius-Antrag wegen kritischer Aussagen ab:

Daniel Gün­ther war bei Lanz kein Minis­ter­prä­si­dent

Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Ministerpräsident Günther in der in der ZDF-Sendung “Markus Lanz”. Günther habe als Parteipolitiker und nicht als Ministerpräsident diskutiert, so das VG.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Raue PartmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d)

Raue PartmbB , Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Cy­ber und Da­ten­ri­si­ken

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Ver­kehrs­recht

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Karls­ru­he

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München , Mün­chen

Logo von Oppenhoff
Som­mer­u­ni 2026

Oppenhoff , Köln

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on Ber­lin

Gleiss Lutz , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Unterhaltsberechnung mit dem Programm WinFam/IFam (Gutdeutsch) Themenschwerpunkt: Selbstständigkeit

14.03.2026, Köln

Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

16.03.2026

Heiraten oder nicht – welche Unterschiede bestehen (vor allem im Unterhaltsrecht!)

16.03.2026

Untervermietung quo vadis nach dem 28.01.2026? - Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23

16.03.2026

Fit für die Anwaltskanzlei – Ihr Einstieg in eine spannende Berufswelt!

16.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH