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Gestohlene Künstler-Skizzen: LG ver­rin­gert Geld­strafe nicht

29.01.2021

Zerknülltes Papier vor hellgrauem Hintergrund.

TeamDaf - stock.adobe.com

Weil er Gerhard-Richter-Skizzen aus dessen Müll gefischt hatte, wurde ein Mann wegen Diebstahls verurteilt. Das LG bestätigte nun das Strafmaß und ordnete die Einziehung der Skizzen an, die der Mann trotz Verurteilung nicht herausgibt.

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Ein Angeklagter, der Skizzen des Malers Gerhard Richter aus dessen Papiermüll gestohlen hat, muss eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen. Das Landgericht Köln hat am Freitag in einer Berufungsverhandlung das Strafmaß für den 51-Jährigen bestätigt. Demnach muss er 60 Tagessätze zu je 20 Euro Strafe zahlen. Der Schuldspruch wegen Diebstahls war bereits rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte den in Köln wohnenden Künstler Richter 2016 besucht und beim Verlassen des Grundstücks eine umgestürzte Altpapiertonne und daneben liegenden Papierabfall entdeckt. Er sammelte den Papiermüll auf, unter dem sich vier von Richter verworfene und entsorgte Arbeiten befanden, und nahm sie an sich. Sein späterer Versuch, die Werke von Richter noch signieren zu lassen, scheiterte ebenso wie ein Verkauf über ein Auktionshaus. 

Angeklagter hat noch zwei der Skizzen in seinem Besitz

Obwohl der Schuldspruch bereits rechtskräftig war, forderte der 51-Jährige in der Berufungsverhandlung am Freitag erneut seinen Freispruch. Ferner weigerte er sich, zwei der Richter-Skizzen, die sich noch in seinem Besitz befinden, herauszugeben. "Wir finden es schon ein starkes Stück, dass Sie sich hier rechtskräftig verurteilt hinsetzen und sagen: Die rücke ich nicht raus", sagte der Vorsitzende Richter Hans Oymann. Das Gericht ordnete die Einziehung der Werke an.

Zuvor hatten sich bereits das Kölner Amts- und Landgericht mit dem Fall beschäftigt und den Mann jeweils wegen Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte in einer Revisionsverhandlung im April 2020 den Schuldspruch, verwies das Verfahren zur Neuverhandlung der Höhe der Geldstrafe aber an das Landgericht zurück. Wegen der "Uneinsichtigkeit" des Angeklagten sah das Gericht aber keinen Raum für eine Minderung der Geldstrafe. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Frage, ob man Diebstahl von und aus dem Müll begehen kann, wird immer wieder zum Fall für Gerichte. Erst im August 2020 waren zwei Studentinnen, die ebenfalls wegen Entwendung von Sachen aus dem Müll ("Containern") wegen Diebstahls verurteilt wurden, vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden erfolglos.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Gestohlene Künstler-Skizzen: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44135 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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