Femen-Protest im Kölner Dom: LG halbiert Strafe

02.06.2015

Die Berufung der ehemaligen Femen-Aktivistin gegen das Urteil des AG hatte am Dienstag Erfolg. Allerdings nur hinsichtlich der Höhe der Strafe. Die Studentin war Weihnachten 2013 praktisch nackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen.

Die wegen ihrer Protestaktion während der Weihnachtsmesse 2013 im Kölner Dom vom Amtsgericht (AG) Köln verurteilte Ex-Femen-Aktivistin hat einen Erfolg in der Berufungsverhandlung erringen können. Am Dienstag senkte das Landgericht (LG) Köln die Strafe der Studentin von 1.200 Euro auf 600 Euro.

Im vergangenen Dezember hatte die erste Instanz die 21-Jährige nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 Euro verhängt. Sie habe den Gottesdienst in besonders grober und kaum zu überbietender Weise gestört, hieß es. Auch das LG sah eine Störung der Religionsausübung und keinen Grund für die Anwendung von Jugendstrafrecht, wie von der Verteidigung gefordert. Aufgrund der finanziellen Situation der Aktivistin halbierte das Gericht aber die Strafe.

Die junge Hamburgerin, die mittlerweile kein Femen-Mitglied mehr ist, hatte während des Gottesdienstes am Ersten Weihnachtstag 2013 im Beisein von Kardinal Joachim Meisner Parolen gerufen - nur mit etwas Kleidung um die Hüften und der Aufschrift "I am god" (Ich bin Gott) auf dem Oberkörper. Die Studentin der Zahnmedizin wollte damit nach eigenen Angaben gegen die Stellung der Frau in der katholischen Kirche und gegen Meisners Einstellung zur Abtreibung protestieren.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Femen-Protest im Kölner Dom: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15730 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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