Steuerschaden in Millionenhöhe: Pro­zess zu den "Panama Papers" in Deut­sch­land gestartet

04.03.2026

Rund zehn Jahre nach der Enthüllung der "Panama Papers" laufen noch immer Prozesse gegen Beteiligte. In Köln wird jetzt die Rolle eines mutmaßlich wichtigen Akteurs in dem Komplex verhandelt. Ein Schweizer soll Deutschen bei der Steuerhinterziehung geholfen haben.

Am Landgericht (LG) Köln hat ein wichtiger* Prozess infolge der Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers begonnen. Angeklagt ist ein 56-jähriger Schweizer, der auch im Kölner Raum vielen Menschen dabei geholfen haben soll, Steuern zu hinterziehen. Laut Anklage geht es um 13 Millionen Euro, der Tatzeitraum reicht von 2002 bis 2019. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem in der Schweiz wohnhaften Angeklagten die Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 Strafgesetzbuch (StGB)) und Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§§ 370 Abgabenordnung, 27 StGB) in zwei Fällen vor. Er soll gemeinsam mit einem weiteren Mann, der juristisch gesondert verfolgt wird, Mitglied einer Firmengruppe gewesen sein. Diese soll Privatpersonen weltweit – gegen entsprechende Bezahlung – an sogenannte Offshore-Gesellschaften vermittelt haben. Diese Gesellschaften haben ihren Sitz in Panama (was dem "Panama Papers"-Skandal seinen Namen gibt) und anderen als "Steueroasen" bekannten Staaten.

Steuerschaden von rund 13 Millionen Euro

Wesentlicher Bestandteil der angebotenen Dienstleistungen sei die Verschleierung der wirtschaftlich Berechtigten dieser Gesellschaften gewesen, heißt es in der Anklage. Die Firmen hätten kein operatives Geschäft betrieben, sondern nahezu ausschließlich der Verschleierung von Zahlungsflüssen und Kapitalanlagen gedient, wovon die vermittelten Privatpersonen profitiert hätten.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sind die Gesellschaften von den wirtschaftlich Berechtigten zur Begehung verschiedener Wirtschafts- und Steuerstraftaten genutzt worden, bei deutschen Kunden überwiegend zur Steuerhinterziehung. Die Offshore-Gesellschaften sollen als Inhaber von Bank- und Depotkonten fungiert haben, deren Kapitalerträge in Deutschland daraufhin nicht ordnungsgemäß hätten versteuert werden können.

Der in der Anklage im Zusammenhang mit 50 Offshore-Gesellschaften bezifferte Steuerschaden beläuft sich demnach auf rund 13 Millionen Euro.

Skandal sorgte weltweit für Schlagzeilen

Im Frühjahr 2016 hatten die Süddeutsche Zeitung und weitere Medien des Netzwerks investigativer Journalisten (ICIJ) die Geschäfte der in Panama gegründeten Briefkastenfirmen offengelegt. Durch ein riesiges Datenleck waren der Zeitung 11,5 Millionen Dokumente zugespielt worden. Fast 400 Reporter aus mehr als 80 Ländern beteiligten sich an den Recherchen.

Dabei tauchten unter anderem die Namen von 140 Politikern und engen Vertrauten auf. In Island führte die Veröffentlichung zum Rücktritt des Ministerpräsidenten Sigmundur Gunnlaugsson. In Pakistan wurde Ministerpräsident Nawaz Sharif des Amtes enthoben.

Das ICIJ erhielt für die Enthüllungen der Panama Papers 2017 die höchste Auszeichnung im US-Journalismus, den Pulitzer-Preis. Die Enthüllungen lösten in vielen Ländern Steuerermittlungen aus und führten in der Folge auch in Deutschland zu zusätzlichen Steuereinnahmen in Millionenhöhe.

*In einer früheren Version des Artikels hieß es, der Prozess sei der erste Prozess zum Panama-Paper-Komplex in Deutschland. Richtig ist, dass es der erste Prozess um eine zentral beteiligte Person in Deutschland ist.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Steuerschaden in Millionenhöhe: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59449 (abgerufen am: 12.03.2026 )

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