Im Streit zwischen der Stadt Köln und einem privaten Investor um Mietzahlungen für neu errichtete Messehallen hat die Stadt am Dienstag einen ersten Erfolg erzielt. Die Richter wiesen eine Klage des Oppenheim-Esch-Fonds zurück.
Die Stadt hatte die Hallen vom Investor bauen lassen und mit ihm einen Mietvertrag über dreißig Jahre abgeschlossen. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das als Verstoß gegen Ausschreibungs-Vorschriften gewertet hatte, stellte die Stadt die Mietzahlungen im Sommer 2010 ein. Der Investor forderte nun die umgehende Zahlung von rund sieben Millionen Euro.
Die Klage wurde in einem Urkundenprozess erhoben, bei dem keine umfassende Beweisaufnahme in einer öffentlichen Hauptverhandlung stattfindet. Das Landgericht (LG) urteilte jetzt, dass eine solche Behandlung des Themas "unstatthaft" sei (Az. 5 O 229/10).
Strittig seien zwischen der Stadt und dem Investor nach wie vor Mängel an den Heizungs- und Kälteanlagen, führten die Richter aus. Außerdem bestehe nach dem Urteil des EuGH eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Mietvertrag nichtig ist, weil es sich bei der für die Errichtung der Hallen erbrachten Gegenleistung um eine rechtswidrige Beihilfe handelt". Auch sei es wahrscheinlich, "dass die vereinbarte Miete nicht einer angemessenen Miete entspricht", also zu hoch sei.
Allein mit einem Urkundenprozess seien diese Punkte nicht zu klären. Ein Gerichtssprecher sagte auf Anfrage von dpa, gegen das Urteil könne der klagende Investor Berufung einlegen. Darüber hinaus könne er einen ordentlichen Zivilprozess gegen die Stadt Köln anstrengen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LG Köln: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4158 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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