LG Köln zu Wahlforschung: Forsa erwirkt einstweilige Verfügung gegen AfD-Chef Lucke

18.09.2013

Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hat sich vor dem Kölner LG erfolgreich gegen Aussagen des AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke gewehrt. Der hatte behauptet, Forsa veröffentliche falsche Zahlen, tatsächlich liege die AfD über fünf Prozent.

Bernd Lucke, Parteichef der Alternative für Deutschland (AfD), muss seine auf das Forsa-Institut gerichteten Aussagen, wonach die Meinungsforscher die Partei kleinrechnen, künftig unterlassen. Das Landgericht (LG) Köln hat eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen (Beschl. v. 13.09.2013, Az. 28 O 380/13).

Lucke hatte in einem Interview im Handelsblatt behauptet, Forsa verfüge über Rohdaten, nach denen die AfD deutlich über fünf Prozent liege. Diese Behauptung muss der Vorsitzende der eurokritischen Partei nun unterlassen. Eine Begründung der Entscheidung des LG steht noch aus.

In den bisher veröffentlichten Umfrageergebnissen des Forsa-Instituts blieb die AfD stets unter der Fünf-Prozent-Marke. Damit würde sie es nicht in den Bundestag schaffen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Köln zu Wahlforschung: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9581 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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