Druckversion
Samstag, 14.03.2026, 09:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-koeln-beschluss-209018813-redtube-abmahnung-ip-adressen-ermittlung-beschwerden
Fenster schließen
Artikel drucken
10789

LG Köln zu RedTube-Abmahnungen: Streaming keine Urheberrechtsverletzung

27.01.2014

Das LG Köln korrigiert sich selbst: Die rheinländischen Richter haben vier Beschwerden von Anschlussinhabern stattgegeben, die von der "The Archive AG" abgemahnt worden waren, weil sie Videos auf der Plattform RedTube.com gestreamt hätten. Die Namen und Anschriften der Beschwerdeführer hätten nicht an das Unternehmen herausgegeben werden dürfen.

Anzeige

Das Landgericht (LG) Köln hatte Ende vergangenen Jahres mehreren Anträgen des Unternehmens "The Archive AG" auf Herausgabe von bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom entsprochen. Auf eine Vielzahl Beschwerden hin entschied das Gericht nun in vier Fällen, dass die Herausgabe der Daten nicht hätte erfolgen dürfen.

Das LG begründet seine Beschlüsse damit, dass in den Anträgen der AG seinerzeit die Rede von "Downloads" gewesen sei. Tatsächlich habe sich später jedoch herausgestellt, dass es um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform gegangen sei.

Ein bloßes Streaming stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung des Gerichts aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts dar: "Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes "Streaming" einer Video-Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist. Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage regelmäßig durch die Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein", so die Kölner Richter, die damit ihren eigenen Fehler zunächst in vier Beschwerdefällen nicht nur ein-, sondern auch wieder ausräumen.

Zudem sei auch unklar geblieben, wie "The Archive AG" die IP-Adressen derjenigen  erfassen konnte, die das fragliche Video gestreamt haben sollen. Hierzu habe das Unternehmen auch in den nun entschiedenen Beschwerdeverfahren keine Antwort geliefert (LG Köln, Beschl. v. 24.01.2014, Az. 209 O 188/13, u.a. – noch nicht rechtskräftig).

Das Gericht deutet in seiner Abhilfeentscheidung an, dass die aktuellen Beschlüsse auch Bedeutung für ein Beweisverwertungsverbot in einem Hauptsacheprozess - zum Beispiel über die Berechtigung der Abmahnkosten - haben könnten. Beim LG seien bisher mehr als 110 Beschwerden gegen Auskunftsbeschlüsse zugunsten von "The Archive AG" eingegangen.

mbr/pl/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Köln zu RedTube-Abmahnungen: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10789 (abgerufen am: 14.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Abmahnung
    • Internet
    • Pornografie
    • Streaming
  • Gerichte
    • Landgericht Köln
Handybildschirm mit verschiedenen Social-Media-Apps, darunter Tiktok, Instagram und Facebook 16.02.2026
Nachrichten

SPD und CDU debattieren über Jugendschutz:

Wie lässt sich die Social-Media-Nut­zung beschränken?

Nachdem die SPD einen entsprechenden Vorstoß gemacht hat, debattiert am Wochenende auch die CDU über mögliche Social-Media-Beschränkungen. Wie lässt sich so etwas sinnvoll regeln? Der Blick geht nach Australien.

Artikel lesen
Eine Computermaus vor einem zensierten Computerbildschirm 13.02.2026
Pornografie

VG Neustadt zu Porno-Verbot:

Sperren gegen Porno-Platt­formen rechts­widrig

Sperrverfügungen gegen Pornoplattformen aufgehoben: Das VG Neustadt verweist auf EU-Recht. Dieses sei gegenüber nationalen Regeln zum Jugendschutz vorrangig anwendbar. Zudem greife das Herkunftslandprinzip.

Artikel lesen
Daniel Günther in der Sendung Markus Lanz 15.01.2026
Zensur

Daniel Günthers "Ja" bei Markus Lanz:

Algo­rithmen regu­lieren statt Mei­nungen bestrafen

Ein klares "Ja" von Daniel Günther bei Markus Lanz löste eine Mediendebatte aus, um die es dem CDU-Politiker ging: Meinung ja, Falschbehauptungen nein. Die Instrumente für Regulierung sind mit dem DSA schon da, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Computerbildschirm mit verschiedenen Ordnern und Verbindungen, passend zum Thema der Datenspeicherung. 21.12.2025
Vorratsdatenspeicherung

LTO liegt BMJV-Gesetzentwurf vor:

So soll die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kommen

Wichtige Daten von Internetnutzern sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden, die Polizei soll sie bei Straftatverdacht abrufen können. Behörden sollen auch die Speicherung von Kommunikationsdaten anordnen können, so der Entwurf. 

Artikel lesen
Logo, Schriftzug Europäischer Gerichtshof 18.12.2025
Datenschutz

EuGH verneint Provider-Privileg für Verarbeitung personenbezogener Daten:

Online-Markt­plätze sollen Uploads fil­tern

Verantwortliche haften für Inhalte, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen – auch ohne Kenntnis. Diese EuGH-Entscheidung erhöht den Druck zu präventiven Kontrollen und könnte das Internet spürbar verändern, schreibt Maximilian Wagner.

Artikel lesen
Icon von Booking.com 16.12.2025
Bestpreisklausel

Nach Verwendung von Bestpreisklauseln:

Boo­king muss an 1.099 Hotel­be­t­reiber Scha­dens­er­satz leisten

Das Hotelbuchungsportal Booking.com muss 1.099 Betreiben von Unterkünften Schadensersatz zahlen. Das Portal hatte jahrelang unzulässige Bestpreisklauseln verwendet. Wie hoch die Schäden sind, steht noch nicht fest. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oppenhoff
Som­mer­u­ni 2026

Oppenhoff , Köln

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IP-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB , Ber­lin

Logo von Raue PartmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d)

Raue PartmbB , Ber­lin

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Rechts­an­wält*in (m/w/d) im Be­reich In­tel­lec­tual Pro­per­ty -...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Unterhaltsberechnung mit dem Programm WinFam/IFam (Gutdeutsch) Themenschwerpunkt: Selbstständigkeit

14.03.2026, Köln

Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

16.03.2026

Heiraten oder nicht – welche Unterschiede bestehen (vor allem im Unterhaltsrecht!)

16.03.2026

Untervermietung quo vadis nach dem 28.01.2026? - Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23

16.03.2026

Fit für die Anwaltskanzlei – Ihr Einstieg in eine spannende Berufswelt!

16.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH