LG hebt Strafaussetzung zur Bewährung auf: Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis

22.03.2018

Eine Studentin starb, als zwei Raser bei einem illegalen Rennen einen Unfall bauten. Die beiden Männer wurden zunächst zu Bewährungsstrafen verurteilt, die der BGH allerdings aufhob. Nun entschied das LG Köln erneut.

Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Landgericht (LG) Köln entschied am Donnerstag, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen gegen die 24 und 25 Jahre alten Männer doch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil der anderen Kammer teilweise auf.

Die beiden Männer hatten sich 2015 ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die 19 Jahre alte Radfahrerin. Die Studentin starb. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Der Fall beschäftigte bereits den Bundesgerichtshof (BGH), der die Aussetzung zur Bewährung wegen einer rechtsfehlerhaften Begründung aufgehoben hatte. Bei der Prüfung, ob besondere Umstände die Aussetzung der ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafen rechtfertigten, sei unberücksichtigt geblieben, dass bei dem Rennen gleich mehrere erhebliche Verkehrsordnungswidrigkeiten – u.a. den Verstoß gegen das in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelte Rennverbot – vorsätzlich begangen worden waren. Das gelte auch in Hinblick auf das bewusste Herbeiführen der Gefahrenlage durch die aggressive Fahrweise. Dies habe als prägender Umstand der Tat nicht vom LG außer Acht gelassen werden dürfen, entschied der BGH. Die Höhe der Freiheitsstrafe sei aber rechtsfehlerfrei ermittelt worden.

Illegale Autorennen hatten in der Vergangenheit häufig Gerichte beschäftigt und zu unterschiedlichen Urteilen geführt. Erst kürzlich hob der BGH das bundesweit erste Mordurteil gegen die zwei sogenannten Berliner Raser auf. Sie hatten bei einem Rennen einen Unfall verursacht, bei dem ebenfalls ein Unbeteiligter ums Leben kam.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG hebt Strafaussetzung zur Bewährung auf: Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis . In: Legal Tribune Online, 22.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27675/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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