LG Köln verurteilt betrügerisches Hauspersonal: Mil­lio­ne­n­erbe ver­schenkt man nicht

01.11.2018

Einen Tag nach dem Tod eines Multimillionärs heimst das Hauspersonal sein Hab und Gut ein. Der Sohn kam ihnen aber auf die Schliche. Eine Haushälterin und ein Fahrer müssen nun eine halbe Million Euro Schadensersatz zahlen.

Ein Multimillionär stirbt - und seine Bediensteten reißen sich sein Vermögen unter den Nagel: Nun müssen die beiden Angestellten, eine Haushälterin und ein Fahrer, dem Sohn des Gestorbenen Schadensersatz zahlen. Das hat das Kölner Landgericht (LG) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Urt. v. 17.10.2018, Az. 4 O 313/13).

Der Sohn hatte am Tag nach dem Tod seines Vaters festgestellt, dass dessen vier Luxusschlitten, ein Maybach, ein Audi R8, ein Rolls Royce und ein Mercedes CLS, bereits auf die Haushälterin und den Fahrer umgemeldet worden waren. Vom Konto des Vaters fehlten 55.000 Euro, auch Uhren im Wert von rund 180.000 Euro und eine Einbauküche waren weg.

Der Sohn beauftragte daraufhin eine Privat-Detektei mit der Beobachtung der beiden Angestellten. Später konnten der Mercedes CLS und der Audi R8, der mittlerweile mit einer Matt-Folie beklebt worden war, beim ehemaligen Personal sichergestellt werden. Der Rolls Royce wurde bereits verkauft, wurde aber beim Käufer sichergestellt. Der Maybach und die Uhrensammlung blieben aber verschwunden.

Fahrer halbnackt bei Haushälterin angetroffen

Der Sohn erhob daraufhin Klage beim LG und machte Schadens- und Wertersatz im Umfang von rund 500.000 Euro geltend. Es handele sich bei den beiden um ein Liebespaar, welches gemeinsame Sache gemacht habe, so die Vermutung des Sohnes. Die Angestellten bestritten das – vielmehr sei die Haushälterin mit dem Verstorbenen liiert und sogar verlobt gewesen. Die Hochzeit sei schon geplant gewesen, allerdings auf ausdrücklichen Wunsch des Vaters vor dem Sohn geheim gehalten worden. Der Vater habe ihnen die Gegenstände geschenkt bzw. als Dank für treue Dienste überlassen.

Vor Gericht kamen die beiden damit aber nicht durch. Der Glaubwürdigkeit der Geschichte war insbesondere nicht zuträglich, dass die Polizei anlässlich einer Durchsuchung der Wohnung der Haushälterin den Fahrer halbbekleidet in deren Bett antraf. Zudem lasse das Klingelschild mit beiden Nachnamen auf eine gemeinsame Wohnung schließen.

Vermögenswerte im sechsstelligen Bereich verschenke man nicht einfach, so das LG. Die beiden wurden gemeinsam zum Ersatz von Schäden am Audi R8, der verschwundenen Uhrensammlung und der Detekteikosten verurteilt. Die Haushälterin wurde zudem zum Ersatz für den verschwundenen Maybach, der veräußerten Einbauküche sowie der Kontobelastungen, der Fahrer zum Ersatz des zwischenzeitlichen Wertverlusts des Rolls-Royce verurteilt.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Köln verurteilt betrügerisches Hauspersonal: Millionenerbe verschenkt man nicht . In: Legal Tribune Online, 01.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31825/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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