Druckversion
Freitag, 9.10.2026, 17:14 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-koeln-37O22022-ebay-verkauf-sofa-abbruch-anfechtung-erklaerungsirrtum-verspaetet-schadensersatz
Fenster schließen
Artikel drucken
52609

LG Köln entscheidet Ebay-Klassiker: Wer sich ver­tippt, muss das sofort anzeigen

31.08.2023

Eine Person nutzt ein Tablet, um auf eBay zuzugreifen, während sie sich über wichtige Auktionsregeln informiert.

Die Verkäuferin hatte angegeben, bei dem Angebotspreis für das Sofa eine Null vergessen zu haben. Foto: Daniel Krason/stock.adobe.com

Immer wieder landen Ebay-Fälle vor Gericht. Bricht der Verkäufer den Kauf grundlos ab, kann es teuer werden. Nun hat das LG Köln wieder einmal einen Klassiker entschieden – bei dem die Verkäuferin es mit besonders vielen Ausreden versuchte.

Anzeige

Verkäufer, die auf Ebay Artikel anbieten und dann doch nicht liefern, machen sich häufig schadensersatzpflichtig. So auch in dem Fall, den das Landgericht (LG) Köln nun entschieden hat (Urt. V. 25.08.2023, Az. 37 O 220/22). Es geht um einen vierstelligen Betrag.

Alles begann mit einem Sofa, das eine Verkäuferin auf der Internet-Plattform "Ebay" als Sofortkauf-Option zu einem Preis von 700 Euro angeboten hatte. Tatsächlich war das Sofa 7.000 Euro wert. Der Käufer schlug zu und zahlte den Kaufpreis an die Verkäuferin. Daraufhin meldete diese sich noch am selben Tag und informierte ihn darüber, dass ein Fehler vorliege und er sein Geld zurückbekomme. Das wollte der Schnäppchenjäger aber nicht akzeptieren und bat um Mitteilung eines Termins zur Abholung des Sofas. Die Verkäuferin teilte ihm sodann mit, dass ein Verkauf des Sofas nicht möglich sei, da sie in den USA lebe. Zugleich wählte sie auf der Plattform den Abbruchgrund "Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt." aus. Der gezahlte Kaufpreis in Höhe von 700 Euro wurde ihm daraufhin erstattet.

Doch auch damit gab sich der Käufer nicht zufrieden: Nach erfolglosem Verstreichen einer letzten Frist zur Übergabe des Sofas erklärte er schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte Schadensersatz in Höhe von 6.300 Euro – also der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert des Möbelstücks.

Erst dann – Monate nach dem gescheiterten Verkauf – erklärte die Verkäuferin plötzlich, ihr sei bei Eingabe des Kaufpreises ein Fehler unterlaufen, da sie sich vertippt habe. Sie habe das Sofa zu einem Preis von 7.000 Euro anbieten wollen. Der Käufer zog vors LG Köln, das ihm nun Recht gab und die Verkäuferin zur Zahlung der 6.300 Euro verdonnerte.

Nachschieben von Anfechtungsgründen kann zur Verfristung führen

Die Streitpunkte des Falls betreffen das Einmaleins der Irrtumsanfechtung. Die Voraussetzungen sind klar: Anfechtungsgrund, -erklärung, -frist. Bei keinem der von der Verkäuferin vorgebrachten Gründe sah das Gericht alle drei Voraussetzungen als erfüllt an.

Die Begründung, die Verkäuferin lebe in den USA und könne das Sofa daher nicht übergeben, hielt das LG sowohl für sachlich falsch als auch für irrelevant. Auch der Abbruchgrund, der Artikel sei nicht mehr vorrätig oder beschädigt, berechtigten die Verkäuferin nicht zur Anfechtung. Hier sei schon kein Irrtum ersichtlich.

Einzig die Behauptung der Verkäuferin, sie habe sich vertippt und das Sofa tatsächlich für 7.000 Euro statt 700 Euro anbieten wollen, könne einen Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 Fall 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellen. Aber: Diesen sah das Gericht als verspätet an. Laut § 121 Abs. 1 BGB muss eine wirksame Anfechtung wegen Erklärungsirrtums unverzüglich, also "ohne schuldhaftes Zögern" erfolgen. Das sei nach Monaten nicht mehr der Fall, so das Gericht.

Die Frist beginne bereits mit Kenntnisnahme von dem Anfechtungsgrund und betrage maximal zwei Wochen. Insoweit könne vorliegend aber nicht auf die bereits nach dem Tag des Verkaufs abgegebene – im Ergebnis rechtlich unbeachtliche und auch unzutreffende - Erklärung abgestellt werden, sondern erst auf die mehrere Monate später erfolgte Erklärung.

Zwar sei das Nachschieben von Tatsachen, die einen Grund zur Anfechtung begründen könnten, grundsätzlich möglich. Wenn jedoch die nachträglichen Tatsachen einen anderen Lebenssachverhalt darstellen würden, sei darin eine neue Anfechtungserklärung zu sehen. So liege der Fall hier: Die anfängliche Behauptung der Verkäuferin, nicht liefern zu können, weil sie in den USA lebe, stelle einen gänzlich anderen Lebenssachverhalt dar, als die Tatsache, dass sie sich bei der Eingabe des Preises vertan haben will, stellte das LG fest. 

pab/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Köln entscheidet Ebay-Klassiker: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52609 (abgerufen am: 11.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Anfechtung
    • eBay
    • Kaufrecht
    • Schadensersatz
    • Vertragsrecht
  • Gerichte
    • Landgericht Köln
Gebäude des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig mit dem LBA-Logo. 07.10.2026
Amtshaftung

LG Braunschweig zum Germanwings-Absturz:

Amts­haf­tungs­klage gegen den Bund ist erfolglos

30 Angehörige von Opfern des Germanwings-Absturzes im März 2015 verlangten Schadensersatz vom Bund. Das LG Braunschweig wies die Klage nun ab: Mögliche Ansprüche gegen Germanwings gingen der Amtshaftung vor. Doch es ging nicht nur ums Geld.

Artikel lesen
Fred Babbel in Arbeitskleidung an Bord eines Bootes während der "Rettungsaktion" für Buckelwal Timmy. 06.10.2026
Schadensersatz

Unternehmer verklagt Geldgeberin:

Mil­lio­nen­st­reit nach ums­trit­tenem Abtrans­port von Wal "Timmy"

Der im Frühjahr gestrandete Buckelwal wurde trotz Warnungen von Fachleuten von der Ostsee in die Nordsee gebracht und starb kurz darauf. Nun wird vor dem LG Schwerin darum gestritten, wer für den millionenteuren Transport zahlen muss.

Artikel lesen
Ausrüstung der Feuerwehr an einem Kleiderhaken 05.10.2026
Datenschutz

VG Berlin zur Corona-Zeit:

Feu­er­wehr durfte Impf­status ans Gesund­heit­samt wei­ter­geben

Die Berliner Feuerwehr durfte Beschäftigte ohne Impfnachweis an das Gesundheitsamt melden, hat das örtliche Verwaltungsgericht entschieden. Ein Formular mit weiterführenden Angaben ging datenschutzrechtlich aber zu weit.

Artikel lesen
Eine Person konfiguriert ein Elektroauto auf der Website eines Autoherstellers 25.09.2026
Vertragsrecht

KG urteilt anders als OLG Frankfurt am Main:

"Bes­tellen"-Knopf begründet keine Zah­lungs­verpf­lich­tung

Erst kürzlich hat das OLG Frankfurt entschieden, dass durch Drücken eines "Bestellen"-Knopfes ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen kann, obwohl das Verbraucherschutzrecht etwas anderes sagt. Strenger beurteilt das nun das Kammergericht.

Artikel lesen
Eine Person konfiguriert ein Elektroauto auf der Website eines Autoherstellers. 23.09.2026
Online-Handel

"Bestellen" statt "Zahlungspflichtig bestellen":

Keine Rüc­k­ab­wick­lung trotz falsch bezeich­neten Bes­tell­k­nopfs

Für 60.520 Euro gönnte sich ein Mann online ein Elektroauto. Ein Jahr später wollte er den Kauf rückabwickeln: Auf dem finalen Bestellknopf habe nur "Bestellen" statt "Zahlungspflichtig bestellen" gestanden. Das reicht dem OLG Frankfurt nicht.

Artikel lesen
Ein gelber Abschleppwagen transportiert ein grünes Auto an einer städtischen Kreuzung 21.09.2026
Auto

AG München sieht Mitverschulden der Fahrerin:

Stadt lässt Auto absch­leppen, weil der Pan­nen­di­enst nicht kam

Wer sein Auto tagelang auf dem Gehweg stehen lässt, weil der Pannendienst nicht kommt, muss damit rechnen, irgendwann abgeschleppt zu werden. Das Geld dafür kann man nicht vollständig vom säumigen Helfer zurückverlangen, so das AG München.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von ADVANT Beiten
As­so­cia­te (w/m/d) – Steu­er­recht

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von WTW & Kollegen
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

WTW & Kollegen, Mün­chen

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Energieversorgung Oberhausen AG
Stabs­be­reichs­lei­tung Ju­ris­ti­sche Di­ens­te (m/w/d)

Energieversorgung Oberhausen AG, Ober­hau­sen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Fristen – Erkennen, organisieren und wahren

02.11.2026

Spezialist/in Zwangsvollstreckung (zertifiziert)

04.11.2026

Gebührenoptimierung im Zivilprozess

11.11.2026

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in Rechtsberatung:Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua & Co?

17.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH