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Post verliert vor dem LG Köln: Unbe­nutzte "mobile Brief­marke" darf nicht nach 14 Tagen ver­fallen

19.12.2022

Ein Brief wird in einen Briefkasten eingeworfen

Will man einen Brief versenden, braucht man eine Briefmarke. Hat man mal keine zur Hand, hilft die "mobile Briefmarke". Foto: Asvolas/stock.adobe.com

Wer unterwegs eine Briefmarke braucht, kann eine mobile Briefmarke in der App der Post buchen. Braucht man die Briefmarke dann aber doch nicht und nutzt sie nicht anderweitig, verfällt die Marke nach 14 Tagen. Zu Unrecht, sagt das LG.

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Im Streit über die Gültigkeit sogenannter mobiler Briefmarken hat die Deutsche Post eine Niederlage einstecken müssen. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach diese Art der Frankierung nur bis zu 14 Tage nach dem Kauf gültig ist, ist nach einem Urteil des Landgerichts Köln (LG) unwirksam, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) am Montag mitteilte (Az. 33 O 258/21).

Seit zwei Jahren können Kund:innen in der App "Post & DHL" die mobile Briefmarke kaufen. Sie bekommen einen Code aus Zahlen und Buchstaben, den sie mit einem Stift auf den Umschlag schreiben - dadurch wird der Brief später auf dem Postweg als frankiert erkannt. Der Service ist für Leute gedacht, die unterwegs sind und gerade keine Papier-Briefmarke zur Hand haben. Die mobile Briefmarke ist nur ein Nischenprodukt des Konzerns.

Dass die Frankierung nur zwei Wochen gültig ist, stößt Verbraucherschützer:innen sauer auf. Nach Ablauf "behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen", sagte VZBV-Rechtsexpertin Jana Brockfeld. "Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig."

Urteil nicht rechtskräftig: Noch gilt 14-Tage-Frist weiter

Die Post sieht es anders. "Wir haben hier eine andere Rechtsauffassung und sind daher in Berufung gegangen", sagte ein Sprecher.

Das LG Köln bestätigte das Urteil. Die Kammer sei der Auffassung, dass das Kaufrecht zur Anwendung komme und dass eine Verjährung erst nach drei Jahren rechtmäßig sei, sagte eine Sprecherin. Die Post bewerte das Geschäft mit den mobilen Briefmarken hingegen als Frachtvertrag, wodurch eine Ungültigkeit nach nur zwei Wochen möglich wäre.

Für Verbraucher:innen bleibt vorerst alles beim Alten: Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt die AGB-Klausel mit der 14-Tage-Frist weiter. Allerdings dürften die meisten Nutzer:innen, die den Code in der App gekauft haben, wohl ohnehin nicht so lange warten, bis sie den Brief mit der Zahlen- und Buchstabenkombination verschicken.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Post verliert vor dem LG Köln: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50520 (abgerufen am: 17.06.2026 )

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