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LG Köln sieht Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Bild-Zei­tung darf nicht weiter über Kar­dinal Woelki berichten

26.04.2023

Kardinal Rainer Maria Woelki wird im Foyer des Landgerichts Köln. 28.03.2023

Für die in den zwei Online-Artikeln aufgestellten Behauptungen gebe es keine Beweise von ausreichender Qualität, so das LG Köln. Foto: picture alliance/dpa | Marius Becker

Kardinal Woelki hat erneut erfolgreich gegen die Bild geklagt. Die muss es nun unterlassen, weiter darüber zu berichten, dass Woelki über die Personalakte eines umstrittenen Pfarrers informiert war, der letztlich eine Beförderung erhielt.

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Das Landgericht Köln (LG) hat der Bild weitere Berichterstattung im Zusammenhang mit Kardinal Rainer Maria Woelki untersagt (Urt. v. 26.04.2023 Az. 28 O 293/21). Der Kirchenmann wehrte sich in dem Verfahren gegen einen Online-Bericht, in dem über die Beförderung eines umstrittenen Pfarrers berichtet worden war. Der Pfarrer hatte Jahre zuvor mit einem 16-jährigen Prostituierten Sex gehabt. Woelki sollte laut der Bild davon im Vorfeld gewusst haben.

Nach Auffassung Woelkis hat die Zeitung fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe. Schon im März hatte sich das Oberlandesgericht Köln in einem anderen Verfahren mit den Äußerungen auseinandergesetzt und diese im Zusammenhang mit dem Kölner Kardinal untersagt.

Woelki hat dazu eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Der Springer-Verlag hielt die Berichterstattung für rechtlich zulässig. Woelki hingegen verlangte die Unterlassung der Äußerungen aus dem Artikel vom 03. Mai 2021 und dessen ergänzter Fassung vom 04. Mai 2021.

Keine Beweise für das in den Online-Artikeln Behauptete

Der Kardinal hat nun Erfolg gehabt: Die Bild-Zeitung muss es unterlassen, die angegriffenen Äußerungen aus dem Artikel und dessen am Folgetag veröffentlichten Ergänzung zu verbreite, lautet das Urteil. Grund dafür ist, dass die Äußerungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 u. 2 Abs. 1. GG) des Kirchenmanns verletzten, so das LG.

Die angegriffenen Bild-Artikel sind nach Auffassung des LG nämlich so zu verstehen, dass Woelki die Personalakte des beförderten Priesters und damit auch der Polizeiberichtim Vorfeld der Beförderung bekannt gewesen seien. Diese Äußerungen der Zeitung seien so erheblich und ehrenrührig, dass die Bild diese Behauptungen hätte beweisen müssen - doch genau das konnte sie am Ende vor Gericht nicht.

Woelki beteuerte im Prozess, er habe nie etwas gewusst. Die Vernehmungen entsprechender Zeugen stützten sich bloß auf Vermutungen, hätten aber kaum Substanz, merkte das Gericht an. Beweise von ausreichender Qualität habe es damit im Ergebnis nicht gegeben.

Noch haben die Parteien die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen.

cp/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

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LG Köln sieht Verletzung des Persönlichkeitsrechts: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51636 (abgerufen am: 08.09.2026 )

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