Der Kölner Kardinal Woelki ist zum Teil erfolgreich gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung vorgegangen. So darf sie nicht schreiben, er habe einen "Missbrauchs-Priester" befördert. In einem anderen Fall scheiterte er jedoch vor dem LG.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist mit einer Klage gegen den Medienkonzern Axel Springer vor Gericht erfolgreich gewesen, mit einer zweiten scheiterte er jedoch. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts (LG) Köln am Mittwoch mit (Urt. v. 18.05.2022, Az. 28 O 276/21 und 28 O 279/21). Woelki war juristisch gegen bestimmte Berichte der Bild-Zeitung zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Kölner Erzbistum vorgegangen, weil er darin seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah.
Unter anderem geht es um zwei Online-Berichte über einen Priester, den Woelki zum stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten befördert hatte. Der Priester hatte Jahre zuvor mit einem 16 oder 17 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt. Der Artikel der Bild-Zeitung hatte die Überschrift "Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester". Die Pressekammer untersagte laut Urteil unter anderem die Bezeichnung "Missbrauchs-Priester", weil das nicht den Tatsachen entspreche. Der Priester habe keine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Tat begangen.
So habe es sich vielmehr um einvernehmliche sexuelle Handlungen ohne gegenseitige Berührungen gehandelt. Es sei zudem nicht sicher, ob der Priester die Minderjährigkeit der Person gekannt habe. Daher komme es auch nicht darauf an, ob Woelki von dem Vorfall Kenntnis gehabt hat.
Woelki äußerte sich nach einer Mitteilung des Erzbistums "froh" über diese Entscheidung des Gerichts. "Durch diese Falschberichterstattung fühlte ich mich in meinen Persönlichkeitsrechten, die auch einem Kardinal zustehen, so sehr verletzt, dass ich einfach dagegen vorgehen musste."
"Woelki-Skandal" zulässig
In einem weiteren Fall dagegen wies die Kammer Woelkis Klage ab. Laut Urteil durfte bild.de einen Artikel mit der Überschrift "Wegen Woelki-Skandal - Treten ALLE deutschen Bischöfe zurück?" veröffentlichen. So sei die Bezeichnung "Woelki-Skandal" eine zulässige Bewertung des Sachverhalts, da in der katholischen Kirche - auch vom Papst - offen mitgeteilt worden sei, "dass Woelki in der Herangehensweise an die Frage der Aufarbeitung, vor allem auf der Ebene der Kommunikation, große Fehler gemacht" habe, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
Gegen beide Urteile kann beim Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt werden. Woelki will nach Angaben des Erzbistums in die nächste Instanz gehen. Entscheidungen in drei weiteren Verfahren stehen noch aus.
Das Erzbistum Köln befindet sich in einer schweren Krise, seit Woelki 2020 entschieden hatte, ein Gutachten zum Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsvorwürfen nicht zu veröffentlichen. Nach einer Auszeit kehrte er im März ins Erzbistum zurück. Er hat dem Papst seinen Rücktritt angeboten, eine Entscheidung darüber steht noch aus.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
LG Köln untersagt Online-Berichte: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48488 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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