Kurz vor Ende der Verjährungsfrist ist ein Urteil im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs gefallen: Verurteilt wurde nur ein Bauüberwacher der KVB. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.
Eine Haftstrafe zur Bewährung und drei Freisprüche im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Das Landgericht Köln (LG) verurteilte am Freitag (Urt. v. 12.10.2018, Az. 110 KLS 9/17) einen Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Die drei anderen Angeklagten - zwei Bauleiter von Baufirmen und eine weitere KVB-Mitarbeiterin - wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei der vier Angeklagten Haftstrafen zur Bewährung gefordert.
Dabei musste es schnell gehen, denn im März 2019 wären die angeklagten Taten im Zusammenhang mit dem nun mehr als neun Jahren zurückliegenden Unglück verjährt.
LG: Es gibt nur eine einzige Unglücksursache
Der Vorsitzende Richter Michael Greve sagte anlässlich der Urteilsbegründung, es stehe "eindeutig und zweifelsfrei" fest, dass das Archiv wegen eines gravierenden Fehlers beim Bau einer Schlitzwand für eine neue U-Bahn-Haltestelle einstürzte. Dies sei die alleinige Ursache für das Unglück, eine andere gebe es nicht. Dem Archivgebäude sei "förmlich der Boden unter den Füßen" entzogen worden.
Laut Anklage waren Arbeiter 2005 beim Aushub der Grube auf einen Gesteinsblock gestoßen, den sie nicht beseitigen konnten. Anstatt das Hindernis zu melden, hätten sie den Aushub einfach fortgesetzt, so dass in einer unterirdischen Betonwand ein Loch entstand. Durch diese Fehlstelle seien am Unglückstag plötzlich große Mengen Sand und Kies in die Baugrube eingebrochen.
Das Historische Archiv war am 3. März 2009 eingestürzt. Zwei Anwohner kamen ums Leben, der Sachschaden beläuft sich nach einer Schätzung der Stadt Köln auf 1,2 Milliarden Euro. Schon bald wurde vermutet, dass unterirdische Bauarbeiten für eine U-Bahn das Unglück ausgelöst haben könnten.
Im März dieses Jahres klagte die Staatsanwaltschaft einen weiteren Mitarbeiter einer Baufirma an. Das Verfahren wird seit August vor dem LG verhandelt. Auf das nun gefällte Urteil kann sich das Gericht dabei nicht stützen, die Zeugen müssen noch einmal angehört werden. Die Richter haben damit nur sieben Monate Zeit, zu einem Urteil. Andernfalls greift auch in diesem Verfahren die Anfang März 2019 eintretende Verjährung.
dpa/tik/LTO-Redaktion
LG Köln zum Einsturz des örtlichen Stadtarchivs: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31487 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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