Der frühere Modern-Talking-Sänger Thomas Anders darf bestimmte Aussagen über seine Ex-Frau Nora Balling künftig nicht mehr treffen. Das LG verbot dem Musiker am Freitag einige Äußerungen aus seiner Autobiografie "100 Prozent Anders".
Das Landgericht (LG) gab damit einem Antrag seiner früheren Ehefrau auf Erlass einstweilige Verfügung statt. Wenn er die Äußerungen dennoch wiederholt, droht dem Musiker ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro. In dem Buch wirft Anders seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vor.
"Wir sind von einigen Ausnahmen abgesehen der Auffassung, dass der Anspruch auf Unterlassung begründet ist", sagte Landgerichtspräsident Hans-Josef Graefen. Zu den Ausnahmen gehören Aussagen über die Eifersucht von Nora Balling. Diese sei in den Medien bereits ausführlich thematisiert worden. Graefen betonte zudem, dass es sich um ein Versäumnisurteil handelt, da Thomas Anders nicht vor Gericht erschienen war.
Anders kam nicht zur Verhandlung - Versäumnisurteil
Der Anwalt von Anders, Christian Schertz, kündigte bereits an, Rechtsmittel einzulegen.
Während Balling, die 14 Jahre mit Thomas Anders verheiratet war, zu der Verhandlung in Koblenz erschien, fehlte der Sänger. Dabei hatte das Gericht das Erscheinen beider Beteiligten angeordnet. Anders hatte nach Angaben des Gerichts über seinen Anwalt schriftlich mitteilen lassen, dass er nicht erscheinen könne. Sein Anwalt stellte zudem einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Kammermitglieder und rügte, dass die Verhandlung öffentlich abgehalten wurde.
Das LG entschied sich dennoch dafür, die Sache bereits am Freitag zu entscheiden. Mit Blick auf anstehende Lesungen drohten der Klagenden im Falle einer Verschiebung "wesentliche Nachteile", sagte Graefen. Hinzu komme, dass bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren beschleunigt zu verfahren sei.
Befangenheitsantrag und Familiensachen in der Öffentlichkeit
Graefen verteidigte zudem die öffentliche Verhandlung in dem Fall: "Wir sind der Auffassung, dass es sich nicht um eine Familiensache handelt."
Nora Balling hatte sich auf eine Verschwiegenheitsvereinbarung berufen, die sie und Anders bei der Scheidung getroffen hatten. Diese Vereinbarung hält das Gericht für wirksam. Dass die Gegenseite sie für sittenwidrig erachte, sei nicht nachzuvollziehen, sagte Graefen.
Die Verschwiegenheitsvereinbarung sieht nach Angaben des Gerichts vor, dass bei einem Verstoß eine Strafe von 200.000 Mark gezahlt werden muss. Daran habe sich das Gericht bei der Festsetzung des Ordnungsgeldes von 100 000 Euro orientiert.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4732 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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