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LG Koblenz zu plötzlichem Anstieg des Energieverbrauchs: Ver­sorger durfte Rent­ner­paar nicht den Strom abdrehen

19.03.2020

Stromzähler

vchalup - stock.adobe.com

Nach Jahren ohne besondere Vorkommnisse flatterte einem älteren Ehepaar plötzlich eine Stromrechnung über rund 17.800 Euro ins Haus. Das LG Koblenz schloss nicht aus, dass sich der Konzern verrechnet hat.

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Ein deutlicher anstieg der Stromkosten im Vergleich zu den Vorjahren kann ein offensichtlicher Fehler sein, der keine Stromsperrung rechtfertigt. Dies hat das Landgericht (LG) Koblenz im Falle eines Ehepaares entschieden, das eine Stromrechnung über 17.776 Euro nicht gezahlt hat (Urt. v. 14.02.2020, Az. 13 S 33/19).

Der gesundheitlich angeschlagene 80-jährige beklagte Mann und seine Ehefrau bezogen vom klagenden Stromversorger im Rahmen der Grundversorgung Strom. In den Jahren 2006 bis 2017 lag der jährliche Stromverbrauch des Paares jeweils zwischen etwa 5200 und 9900 Kilowattstunden (kWh). Die daraus resultierenden Rechnungen zahlten sie laut Gerichtsmitteilung jeweils ohne Beanstandungen.

Im Zeitraum von Februar bis Juli 2016 rechnete das Unternehmen plötzlich einen Stromverbrauch von 56.164 kWh ab, baute den Zähler aus und vernichtete diesen. Der neu eingebaute Zähler wies im Zeitraum vom 26.07.2016 bis März 2017 einen Verbrauch von 13.565 kWh aus. Der Stromversorger forderte von dem 80-Jährigen einen Gesamtbetrag von 17.776,14 Euro. Dieser zahlte jedoch nicht. Das Unternehmen klagte auch nunmehr auf Duldung der Einstellung der Stromversorgung.

Das LG wies die Klage ab. Die Kammer sah für den fraglichen Abrechnungszeitraum eine ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers der Rechnung. Die andere Alternative, den Anschluss von Stromverbrauchern, die vorher nicht vorhanden waren und die für den vom Ehepaar geführten Haushalt auch völlig atypisch wären, schloss die Kammer aus.

Den Umstand, dass der Zähler verschrottet wurde und eine Prüfung der Ablesevorrichtung dadurch nicht mehr möglich war, berücksichtigte das LG zu Lasten des Stromversorgers. Dass nicht zumindest ein Teil der Rechnung beglichen wurde, könne dem Paar nicht entgegengehalten werden. Auch die fehlende Teilzahlung rechtfertige nicht die Unterbrechung der Stromversorgung, entschied das Gericht.

acr/LTO-Redaktion

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LG Koblenz zu plötzlichem Anstieg des Energieverbrauchs: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40941 (abgerufen am: 07.03.2026 )

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