LG Koblenz zur Tierhalterhaftung: Pferd schubst Rad­lerin, Hal­terin haftet

09.11.2022

Mit seinem Hinterteil soll ein Pferd eine Radfahrerin vom Rad geschubst haben. Diese stürzte und zog sich einige Verletzungen zu. Daher muss die Halterin des Pferdes ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro zahlen, so das LG Koblenz.

Eine Reiterin muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro sowie die Arzt- und Anwaltskosten zahlen, weil ihr Pferd eine Radfahrerin vom Fahrrad gestoßen hat. Das hat das Landgericht (LG) Koblenz entschieden (Urt. v. 14.10.2022, Az. 9 O 140/21).

Der Radfahrerin zufolge schubste das Pferd sie während einer Radtour in der Osteifel im Mai 2021 mit dem Hinterteil vom Rad, als sie an zwei entgegenkommenden Reiterinnen vorbeifahren wollte. Sie hatte sich bei dem Sturz verschiedene Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zugezogen. Sie kam für mehr als eine Woche ins Krankenhaus und wurde operiert.

Die Pferdehalterin hatte indes die Zahlung verweigert und behauptet, die - klagende - Radfahrerin sei gestürzt, weil sie unachtsam gebremst habe.

Tiergefahr habe sich realisiert

Der zuständige Richter war jedoch von der Darstellung der Radfahrerin überzeugt. Das Pferd habe sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Radfahrerin gedreht und sie so vom Rad gestoßen. Wenn ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Tierhalter den entstandenen Schaden ersetzen. Letztlich komme es aber auch nicht darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radfahrerin gekommen sei. Auch wenn die Radfahrerin gebremst habe und dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch "die Tiergefahr realisiert". Ein Mitverschulden der Radfahrerin sah das Gericht nicht.

Neben dem Schmerzensgeld muss die Pferdehalterin auch die Arzt- und Anwaltskosten der Radfahrerin übernehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

pab/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

 

Zitiervorschlag

LG Koblenz zur Tierhalterhaftung: Pferd schubst Radlerin, Halterin haftet . In: Legal Tribune Online, 09.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50107/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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