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LG Koblenz zu Geräuschs- und Geruchsemissionen: Auf dem Land ist Hüh­n­er­ga­ckern üblich

10.12.2019

Hühner

lightpoet - stock.adobe.com

Auch auf dem Land hier ist man nicht vor jeglicher Ruhestörung gefeit: Gackernde Hühner und ein krähender Hahn können laut LG Koblenz ortsüblich sein. Eine Frau muss diese "unerträgliche Lärmbelästigung" daher hinnehmen.

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Das Landgericht (LG) Koblenz hat entschieden, dass ein Dorfbewohnerin das Gackern der Nachbarshühner hinnehmen muss. Das Gericht entschied, dass die Hühnerhaltung in dem ländlich geprägten Gebiet eine ortsübliche Nutzung des Grundstücks darstellt und wies die Klage einer Nachbarin, die in der Hühnerhaltung eine "unerträgliche Lärmbelästigung" sah, ab (Urt. v. 19.11.2019, Az. 6S 21/19).

In dem konkreten Fall ging es um einen Streit in einem 250-Seelen-Dorf in Rheinland-Pfalz. Eine Anwohnerin hatte gegen einen Nachbarn geklagt, der etwa 25 Hühner und einen Hahn hielt. Der Hahn krähe jeden Morgen ab ca. 4 Uhr, was sie und ihren Ehemann um den Schlaf bringe, so die Klägerin vor Gericht. Auch tagsüber führe der Aufenthalt der Tiere im Freien zu erheblichem Lärm. Zudem verursache ihr Kot Gestank. Sie forderte laut Gericht, dass Hühner und Hahn entfernt werden.

Das Amtsgericht wies ihre Klage ab, ihre dagegen eingelegte Berufung wies das LG nun ebenfalls zurück. Bei der Haltung von Hühnern und einem Hahn handele es sich um eine ortsübliche Nutzung des Grundstücks. Das Gegacker könne laut Gericht auch nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen verhindert werden.

Nach Einschätzung der Kammer würde der mit der Errichtung eines schalldichten Stalles verbundene Kostenaufwand die Haltung eines Hühnervolkes mit Hahn als Nebenerwerb, wie vorliegend, völlig unrentabel werden lassen. "Dies hätte absehbar das Ende privater Kleintierhaltung auch in ländlichen Gebieten zur Folge", so das Gericht in einer Mitteilung. Die Nachbarin müsse den Hühnerlärm nach § 906 Abs. 2 Satz 1 BGB dulden. Auch eine Entschädigung stehe ihr laut Gericht nicht zu. Das zumutbare Maß sei nicht überschritten.

acr/LTO-Redaktion

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LG Koblenz zu Geräuschs- und Geruchsemissionen: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39155 (abgerufen am: 18.11.2025 )

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