Druckversion
Montag, 8.06.2026, 23:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-koblenz-1o50-18-burg-rheinfels-grundbuch-prinz-preussen-erbe-kaiser-wilhelm
Fenster schließen
Artikel drucken
36073

Adeliger Erbe scheitert vorm LG Koblenz: Die Burg Rhein­fels bleibt beim Staat

25.06.2019

Burg Rheinfels in St. Goar

(c) saiko3p - stock.adobe.com

Die Burg Rheinfels in St. Goar geht nicht zurück an den Adel: Das LG Koblenz hat eine Klage des Erben Kaiser Wilhelms II., Hohenzollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen, auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuches abgewiesen.  

Anzeige

Der Chef des Hauses Hohenzollern hat den Prozess um die Burg Rheinfels verloren. "Die Klage wird abgewiesen", sagte der Vorsitzende Richter Christian Stumm am Dienstag im Landgericht (LG) Koblenz. Georg Friedrich Prinz von Preußen hatte den einstigen Familienbesitz hoch über St. Goar am Rhein zurückgefordert. Bereits in der mündlichen Verhandlung im Mai bezweifelte das LG die Aktivlegitimation des in Potsdam lebenden Ururenkel des letzten deutschen Kaisers für seine Klage auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuches. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Urt. v. 25.06.2019, Az. 1 O 50/18).

Die Burg Rheinfels gehörte seit dem 19. Jahrhundert dem Hause Hohenzollern. Nach dem Untergang des Kaiserreiches wurde das sogenannte gebundene Sondervermögen des preußischen Königs beschlagnahmt und an die Krongutsverwaltung übertragen, einer Behörde des preußischen Finanzministeriums. Die Krongutsverwaltung übertrug die Burg 1924 an die Stadt St. Goar, die sich im Gegenzug verpflichtete, die Burg nicht zu veräußern und als Denkmal zu erhalten. Für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtungen behielt sich die Krongutsverwaltung ein Rücktrittsrecht vor, wozu eine Rückauflassvormerkung in das Grundbuch eingetragen wurde. 1927 wurde die Krongutsverwaltung aufgelöst. 

Die Stadt St. Goar schloss dann 1998 mit einem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre – mit der Option auf eine ebenso lange Verlängerung. Der Prinz von Preußen meint, dieser Vertrag komme einem Verkauf im Sinne der vertraglichen Rückauflassklausel gleich, der entsprechend untersagt sei. Er klagte deshalb auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuches. 

Das LG wies die Klage des Hohenzollern-Chef nun aber ab, ihm stehe kein Anspruch auf Berichtigung nach § 894 BGB zu. Ein Rücktrittsrecht hätte seinerzeit allenfalls der preußischen Krongutsverwaltung und nicht Kaiser Wilhelm II. oder seinen Rechtsnachfolgern zugestanden, argumentierte das Gericht. Die Rechte der Krongutsverwaltung verblieben aber nach deren Auflösung beim preußischen Finanzministerium, dessen Verwaltungsbefugnisse wiederrum ab 1947 auf die jeweiligen Länder übertragen wurde. Ein Rücktrittsrecht könnte somit allenfalls dem Land Rheinland-Pfalz zustehen. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Adeliger Erbe scheitert vorm LG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36073 (abgerufen am: 08.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Erben
    • Grundbesitz
  • Gerichte
    • Landgericht Koblenz
Das alte Sanatorium Appolant in Bad Kissingen 28.05.2026
Denkmalschutz

VG Würzburg verneint Anspruch auf Abrisseraubnis:

Wer Denk­mal­schutz erwirbt, bekommt Denk­mal­schutz

Ein Grundstück in Toplage mitten in einem Kurort: Darauf hätte ein Unternehmen gerne ein Hotelgebäude gebaut und dafür das alte Sanatorium abgerissen. Das darf es allerdings nicht, hat das VG Würzburg entschieden – ein schöner Baurechtsfall.

Artikel lesen
Das Bild zeigt moderne Wohngebiete in einer ländlichen Umgebung, die von der neuen Grundsteuer betroffen sein könnten. 20.05.2026
Grundsteuer

Modell Baden-Württemberg:

Bun­des­fi­nanzhof hält neue Grund­steuer für ver­fas­sungs­kon­form

Das baden-württembergische Grundsteuergesetz hat Hausbesitzer im ganzen Land verärgert. Der Bundesfinanzhof hält die landesrechtlichen Vorschriften jedoch für verfassungsgemäß. Das Bundesmodell hatte der BFH bereits 2025 geprüft und gebilligt.

Artikel lesen
Ein Einfamlienhaus - Symbolbild 16.03.2026
Eigentum

OLG Zweibrücken hält Grundbucheintrag für unbestimmt:

Die Dach­ge­schoss­woh­nung, die keine war

Wenn im Dachgeschoss keine "abgeschlossene Wohnung" existiert, ist ein entsprechend eingetragenes Wohnrecht wegen Unbestimmtheit unwirksam, entschied das OLG Zweibrücken. Deshalb scheiterte die Räumungsklage eines Sohnes gegen seinen Vater.

Artikel lesen
Mietwohnungen 29.10.2025
Mietvertrag

JuMiko-Vorschlag zu Wohnungsleerstand nach Tod des Mieters:

Ver­mieter sollen nicht mehr auf die Erben warten müssen

Versterben alleinlebende Menschen, bleibt ihre Mietwohnung oft lange ungenutzt. Erben müssen erst aufwendig ermittelt werden. Auf der JuMiKo sollen Änderungen im BGB angestoßen werden, damit der Wohnraum wieder schneller verfügbar wird.

Artikel lesen
Ein schick eingedeckter Tisch in der Dunkelheit, nur eine kleine Lichtquelle brennt 18.09.2025
Testamente

AG und OLG halten Testament für unwirksam:

Ein zwei­fel­haftes Aben­d­essen

Eine Ex-Lebensgefährtin behauptet, der verstorbene Partner habe sie zur Alleinerbin gemacht – angeblich wie beiläufig in 30 Minuten während des Abendessens. Das und der Inhalt des Papiers haben die Gerichte aber mehr als stutzig gemacht.

Artikel lesen
Eingangsschild am BGH 01.08.2025
Grundbesitz

BGH entscheidet zugunsten ungezeugter Kinder:

Unge­zeugt im Grund­buch

Noch nicht auf der Welt, dafür aber schon ein Recht an einem Grundstück: Eine noch nicht gezeugte Person kann Inhaberin eines Grundpfandrechts sein und ein solches auch erwerben, entschied der BGH. Damit ist ein Meinungsstreit geklärt.
 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, Köln

Logo von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
Rechts­an­walt für Bau­recht und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB, Ber­lin

Logo von Andersen GmbH Rechtsberatung Steuerberatung
As­sis­tenz der Ge­schäfts­lei­tung / Exe­cu­ti­ve As­si­s­tant (w/m/d)

Andersen GmbH Rechtsberatung Steuerberatung, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Steu­er­recht

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Re­fe­ren­dar / Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Update Umwandlungsrecht – Neuste Entwicklungen und Rechtsprechung (08.06.2026)

08.06.2026

Fit fürs Notariat – Modul 2 (fünftägig, 08.06.–12.06.2026)

08.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH