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LG Karlsruhe zum Fall Radio Dreyeckland: Frei­spruch für den Jour­na­listen Fabian Kie­nert

06.06.2024

Gerichtssaal des LG Karlsruhe

Der Angeklagte (r.) sitzt neben seiner Verteidigerin Angela Furmaniak im Gerichtssaal. Das LG Karlsruhe hat ihn später freigesprochen. Foto: picture alliance/dpa | Christian Böhmer

Das LG hat den Journalisten Fabian Kienert freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, mit einem Link auf das Archiv einer verbotenen Vereinigung ebendiese unterstützt zu haben. Das hat das Gericht aber nicht so gesehen.

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Nach einem siebenwöchigen Strafprozess ist ein Journalist des Freiburger Senders Radio Dreyeckland (RDL), Fabian Kienert, vom Landgericht (LG) Karlsruhe freigesprochen worden. Der 38-Jährige habe mit dem Verlinken einer Internetseite in einem Artikel nicht das Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt, wie die Staatsschutzkammer des Gerichts am Donnerstag entschied. Das Verfahren, das nach Ansicht der Verteidigung grundsätzliche Bedeutung für die Pressefreiheit in Deutschland hat, lief seit Mitte April.

Dem nun freigesprochenen Journalisten wurde vorgeworfen, im Juli 2022 auf der RDL-Webseite einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung "Linksunten.Indymedia" gesetzt zu haben. Jene Vereinigung war im August 2017 vom Bundesinnenministerium nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten und aufgelöst worden; gegen dieses Verbot zogen die Betroffenen – letztlich vergebens – bis vor das Bundesverfassungsgericht (LTO berichtete ausführlich).

Urteil mit Signalwirkung über den Fall hinaus

Angeklagt war der Redakteur wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)). Nachdem die Anklage vom LG Karlsruhe zunächst nicht zugelassen worden war, legte die Staatsanwaltschaft dagegen beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erfolgreich Beschwerde ein, sodass das LG doch zu entscheiden hatte – und das mit dem Freispruch nun tat.

Wie der Pressesprecher des Gerichts gegenüber LTO erklärte, wurde der Freispruch (wie seinerzeit die Nichtzulassung) auch damit begründet, dass keine Hinweise auf den Fortbestand der extremistischen Vereinigung vorlägen. Das Gericht habe darüber hinaus aber ausdrücklich betont, dass das Vorgehen des Journalisten selbst dann nicht strafbar gewesen wäre. In der bloßen Verlinkung auf ein Archiv einer verbotenen Vereinigung sei keine strafbare Unterstützungshandlung zu erkennen.* Insofern spricht die Verteidigung des Journalisten von einem "Sieg für die Pressefreiheit". Für Details verwies der Sprecher auf die abzuwartenden Urteilsgründe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

*Aktualisierung am Tag der Veröffentlichung, 17.26 Uhr: Update im Text nach zusätzlichen Informationen seitens des Gerichts.

kj/LTO-Redaktion

 

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LG Karlsruhe zum Fall Radio Dreyeckland: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54715 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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