Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 17:33 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-karlsruhe-urteil-2o2512-brustimplantate-pip-kein-schadensersatz
Fenster schließen
Artikel drucken
13919

LG Karlsruhe zu PIP-Silikonkissen: Kein Schadensersatz für Brustimplantate

26.11.2014

Brustimplantate

Foto: Kalim - Fotolia.com

Im Kampf um Schadensersatz wegen gesundheitsschädlicher Brustimplantate hat das LG Karlsruhe die Klage einer Frau abgewiesen. Sie richtete sich gegen ingesamt fünf Parteien, darunter auch den behandelnden Arzt. Der habe seine Aufklärungspflichten nicht verletzt, entschied das LG. Auch Ansprüche aus Amtshaftung gegen den TÜV Rheinland bestünden nicht.

Anzeige

Der Klägerin aus Waghäusel in Baden-Württemberg waren die mit billigem Industriesilikon gefüllten Kissen des inzwischen insolventen französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) im Jahr 2007 eingesetzt worden. Sie hatte rund 30.000 Euro Entschädigung erstreiten wollen und unter anderem ihren Arzt wegen mangelhafter Aufklärung belangt. Hier erkannte das Landgericht (LG) Karlsruhe jedoch keine Verletzung der Aufklärungspflicht, weshalb der Mediziner nicht haftbar sei (Urt. v. 25.11.2014, Az. 2 O 25/12).

Die dem TÜV Rheinland gehörende Gesellschaft, welche die Implantate zertifiziert hatte, könne schon deshalb nicht nach den Grundsätzen der Amtshaftung haften, weil sie mit der CE-Zertifizierung keine hoheitliche Gewalt ausgeübt habe. Ohnehin sah das Gericht keine Pflichtverletzung seitens der TÜV-Gesellschaft. Sie habe nicht damit rechnen müssen, dass PIP anstelle des angegebenen Silikongels ein selbstgemixtes Gel verwende.

Haftpflicht deckt nur Schadensfälle in Frankreich ab

Auch der Haftpflichtversicherer von PIP muss der Geschädigten keinen Schadensersatz leisten. Der französische Versicherer könne zwar in Deutschland verklagt werden. Der abgeschlossene Versicherungsvertrag decke aber nur Schadensfälle in Frankreich ab. Diese Beschränkung sei kein Verstoß gegen französisches oder europäisches Recht.

Ursprünglich hatte die Frau auußerdem sowohl die deutsche Chemiehandelsgesellschaft, die PIP mit dem verwendeten Silikon beliefert haben soll, als auch die Bundesrepublik im Wege der Amtshaftung für die Bewertung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verklagt. Das Institut sei den Warnhinweisen nicht rechtzeitig nachgegangen, so der Vorwurf der Frau. In beiden Angelegenheiten musste das LG aber keine Prüfung vornehmen, nachdem die Frau zuvor hatte die Frau diesbezüglich den Klageverzicht erklärt.

Von dem Skandal sind bundesweit rund 5.000 Frauen betroffen; im Südwesten mehrere Hundert. Auch andere Schadenersatzklagen betroffener Frauen gegen Ärzte oder den TÜV blieben in Deutschland bislang ohne Erfolg. Ein weiterer Fall ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig.

dpa/avp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Karlsruhe zu PIP-Silikonkissen: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13919 (abgerufen am: 20.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Brustimplantate
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Landgericht Karlsruhe
    • Oberlandesgericht Karlsruhe
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Die ehemalige Stalinallee in Berlin 19.04.2026
Rechtsgeschichte

Schadensersatz nach Flucht aus Berliner Stalinallee:

Keine Chance, in euro­päi­schen Sol­da­ten­zähnen zu bohren

Vor 70 Jahren sprach der BGH einem Zahnarzt aus Berlin beachtlichen Schadenersatz zu, weil bei seiner Bewerbung zum Militärdienst ein gefährlicher Fehler gemacht worden war. Dabei ging es um mehr als nur die Gründung der Bundeswehr.

Artikel lesen
Ein Mann mit einem Tablett auf dem Schoß 19.03.2026
Datenschutz

Rechtsmissbräuchliche Auskunftsanfragen:

EuGH setzt dem DSGVO-Hop­ping Grenzen

Newsletter abonnieren, Daten abfragen, Schadensersatz kassieren: Sogenannte Hopper verdienen mit der DSGVO Geld. Nun hat der EuGH klargestellt: Schon ein erstes Auskunftsersuchen kann rechtsmissbräuchlich sein.

Artikel lesen
Ein ziemlich vollgeparkter Parkplatz 10.03.2026
Auto

Amtsgericht München:

Rück­sichts­lose Falsch­par­kerin trägt Mit­schuld an Unfall

Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.

Artikel lesen
Der VI. Zivilsenat des BGH unter Vorsitz von Stephan Seiters (Mitte) eröffnet die Verhandlung zu einer Impfschaden-Klage gegen Astrazeneca, 15.12.2025. 09.03.2026
Coronavirus

BGH verweist Corona-Fall ans OLG zurück:

Per Aus­kunfts­recht zum Impf­scha­dens­er­satz?

Bisher sind alle Klagen wegen etwaiger Corona-Impfschäden vor deutschen Gerichten gescheitert. Nun fuhr eine Klägerin beim BGH einen Teilerfolg gegen Astrazeneca ein: Das OLG hatte Auskunfts- und Schadensersatzansprüche fehlerhaft verneint.

Artikel lesen
Ein Shetlandpony 09.03.2026
Tierhalterhaftung

OLG Frankfurt verneint Tierhalterhaftung:

Die Schwer­kraft ist schuld, wenn ein ster­bendes Pony auf die Tier­ärztin stürzt

Die Tierhalterhaftung reicht sehr weit. Doch wenn ein Pony beim Einschläfern auf das Bein der Tierärztin fällt, greift sie nicht mehr. Das sei nun wirklich keine typische Tiergefahr mehr, so das OLG Frankfurt – sondern einfach die Schwerkraft.

Artikel lesen
Frau wartet am Flughafen 04.03.2026
Fluggastrechte

EuG zu Fluggastrechten:

Auf die einen Pas­sa­giere gewartet, für die anderen Ent­schä­d­i­gung

Eine Airline wartete auf Passagiere, deren Flug wegen außergewöhnlicher Umstände nicht pünktlich war. Deren Verspätung muss sie zwar nicht entschädigen, aber was ist mit den Passagieren, die nur deshalb auch noch Verspätungen hatten?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Mün­chen

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Ju­ra­stu­dent für LTO-News­desk / Re­dak­ti­on (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth und 1 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - Phar­ma, Li­fe Sci­en­ces, Med­Tech

Freshfields, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Düs­sel­dorf

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH