Die Verwendung der Olympischen Ringe sorgt erneut für eine juristische Auseinandersetzung. Vor dem LG Karlsruhe streiten heute der Deutsche Olympische Sportbund und die 1&1 Mail & Media Gesellschaft darüber, ob das Emblem oder den Begriff "Olympia" zur Werbung für ein Gewinnspiel benutzt werden darf.
Der Internetanbieter Web.de, der inzwischen zu 1&1 gehört, hatte im Februar 2010 unter Verwendung des olympischen Emblems mit einem "Olympia-Gewinnspiel" geworben. Das ist nach Ansicht des Sportbundes spätestens seit dem Erlass des Gesetzes zum Schutz des Olympischen Emblems und der Olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) 2004 verboten.
Er stützt sich dabei auf § 2 des Gesetzes, der vorsieht, dass das ausschließliche Recht auf die Verwendung und Verwertung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland und dem Internationalen Olympischen Komitee zusteht. Die 1&1 Mail & Media GmbH wendet unter anderem ein, es handele sich um redaktionelle Inhalte, für die das Gesetz nicht gelte. Das zweifelt 1&1 an. Eine Entscheidung wird voraussichtlich erst in einigen Wochen fallen (AZ: 7 O 105/10).
dpa/plö/LTO-Redaktion
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LG Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2985 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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