Druckversion
Samstag, 5.09.2026, 13:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-karlsruhe-radio-dreyecksland-durchsuchung-redaktion-beschwerde-begruendung-eingereicht
Fenster schließen
Artikel drucken
51291

Beschwerdebegründung eingereicht: Radio Drey­eck­land zieht gegen Durch­su­chung vor Gericht

13.03.2023

Der Pressesprecher Andreas Reimann von Radio Dreyeckland hält am 18.07.2013 vor dem Studio von Radio Dreyeckland in Freiburg (Baden-Württemberg) ein Mikrofon in der Hand

Im Januar durchsuchte die Staatsanwaltschaft Redaktionräume und Mitarbeiterwohnungen von RDL - war das rechtens? Foto: picture alliance / dpa | Patrick Seeger

Weil Radio Dreyeckland einen Link zur Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia setzte, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und Wohnungen. Ob das rechtens war, muss nun das LG Karlsruhe entscheiden.

Anzeige

Ob eine Durchsuchung beim Sender Radio Dreyeckland (RDL) rechtmäßig war, muss nun das Landgericht (LG) Karlsruhe klären. Der Sender will dort am Montag die Begründung zu seiner Beschwerde einreichen.

Im Januar durchsuchte die Staatsanwaltschaft die Redaktionsräume des Radios sowie private Wohnungen von Mitarbeitenden und beschlagnahmte dabei unter anderem Laptops. Hintergrund ist, dass RDL in einem Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt hatte. Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sieht darin eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung und damit einen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot (§ 85 Strafgesetzbuch (StGB)). Erst am vergangenen Freitag nahm das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nicht zur Entscheidung an. Das Leipziger Gericht ließ Klagen gegen das Verbot von linksunten.indymedia aus Zulässigkeitsgründen scheitern.

Am Montag will RDL nun mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem LG Karlsruhe die Beschwerdebegründung einreichen. Das Gericht soll klären, ob das Setzen eines Links im Rahmen eines Presseberichts eine strafbare Unterstützungshandlung darstellen kann und inwieweit die Rundfunkfreiheit der Durchsuchung von Redaktionsräumen und Mitarbeiterwohnungen entgegensteht. Im Fall eines Scheiterns will die GFF vor das BVerfG ziehen.

"Die Durchsuchungsbeschlüsse waren von vorne bis hinten rechtswidrig. Die Presse muss kritisch über Medienverbote berichten dürfen – dazu gehört auch die Verlinkung von relevanten Seiten. Nur so können Leser:innen sich selbst informieren und eine Meinung bilden", kritisiert David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die GFF will ein Präzedenzurteil erstreiten, in dem festgestellt wird, dass Journalist:innen sich nicht strafbar machen, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung über Vereinsverbote auf Archivseiten verlinken. Radio Dreyeckland und die beschuldigten Journalist:innen werden laut Pressemitteilung der GFF vor Gericht durch die Strafverteidiger:innen Angela Furmaniak (RechtsAnwältinnen Furmaniak | Hausmann in Lörrach), Dr. Lukas Theune (akm Rechtsanwält:innen in Berlin) und Sven Adam (Anwaltskanzlei Sven Adam in Göttingen) vertreten.

pdi/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Beschwerdebegründung eingereicht: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51291 (abgerufen am: 05.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Journalismus
    • Pressefreiheit
    • Vereinsverbot
  • Gerichte
    • Landgericht Karlsruhe
Ein Presseausweis und ein Stift liegen auf einer Laptoptastatur 06.08.2026
Medien

LG Berlin II:

Anbieter von Pres­se­spie­geln gestärkt

Anbieter von Pressespiegeln sind nur Dienstleister – möchten Urheber der abgebildeten Artikel eine extra Vergütung dafür haben, müssen sie sich an diejenigen wenden, die die Pressespiegel beziehen. Das hat das LG Berlin II klargestellt.

Artikel lesen
Die Eingangstür inklusive Sicherheitskamera beim BGH 31.07.2026
Persönlichkeitsrecht

Rechtswidrig in der Bild-Zeitung:

BGH stärkt Per­sön­lich­keits­rechte von Promi-Kin­dern

Wenn Kinder von Prominenten in der Villa ihrer Eltern feiern, die Party aus dem Ruder läuft und es zu Polizeieinsätzen kommt, darf der Name des Kindes nicht am nächsten Tag in der Bild stehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Artikel lesen
Dr. Ingo Bott gibt ein Interview 27.07.2026
Christina Block

Block-Prozess:

Wenn ein Straf­ver­fahren zum Medie­ner­eignis wird

Der Block-Prozess läuft derzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter. Jakob Hoffmann analysiert, welche Rolle die Presse für das Verfahren bisher gespielt hat. Auch die Angeklagten und ihre Verteidiger haben dazu eine Meinung.

Artikel lesen
Berlin: Werbung für Nius auf einer Reklametafel von Ströer. Darauf steht: "Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird." 13.07.2026
Medien

Eilbeschluss des VG Berlin:

BVG muss Wer­be­an­zeigen von Nius dulden

Erfolg für Nius vor dem VG Berlin: Das Portal darf weiter in Bussen und Bahnen der BVG werben. Proteste Dritter rechtfertigten keinen Abbruch der Kampagne. Zudem untersagte das Gericht der BVG zwei Aussagen über einen Reichelt-Tweet.

Artikel lesen
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
Marvin Klein kommentiert die Änderung des IFG 10.07.2026
Informationsfreiheit

Geplante IFG-Reform schwächt Kontrolle des Staats:

Die neue Lust am Geheim­halten

Die schwarz-rote Koalition möchte das Informationsfreiheitsgesetz "weiterentwickeln". Die geplante Änderung höhlt jedoch den Wesenskern des IFG aus und führt zu einem bedenklichen Absenken demokratischer Kontrolle, meint Marvin Klein.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht (m/w/d) – Stand­ort...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von KIRKLAND & ELLIS
Restructuring Workshop 2026 - Kirkland & Ellis

23.10.2026, München

KI-gestütztes Kanzleimarketing–so gewinnen Sie über KI-Suchergebnisse von Google lukrative Mandate

07.09.2026

Logo von Noerr
Wiesn Special 2026

28.09.2026, München

Sozialrecht und Familienrecht: die familienrechtliche Praxis – Bürgergeld besser verstehen

07.09.2026

RVG 2026: Abrechnung in Verkehrssachen – Gebührenpotentiale nutzen!

07.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH