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Beschwerdebegründung eingereicht: Radio Drey­eck­land zieht gegen Durch­su­chung vor Gericht

13.03.2023

Der Pressesprecher Andreas Reimann von Radio Dreyeckland hält am 18.07.2013 vor dem Studio von Radio Dreyeckland in Freiburg (Baden-Württemberg) ein Mikrofon in der Hand

Im Januar durchsuchte die Staatsanwaltschaft Redaktionräume und Mitarbeiterwohnungen von RDL - war das rechtens? Foto: picture alliance / dpa | Patrick Seeger

Weil Radio Dreyeckland einen Link zur Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia setzte, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und Wohnungen. Ob das rechtens war, muss nun das LG Karlsruhe entscheiden.

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Ob eine Durchsuchung beim Sender Radio Dreyeckland (RDL) rechtmäßig war, muss nun das Landgericht (LG) Karlsruhe klären. Der Sender will dort am Montag die Begründung zu seiner Beschwerde einreichen.

Im Januar durchsuchte die Staatsanwaltschaft die Redaktionsräume des Radios sowie private Wohnungen von Mitarbeitenden und beschlagnahmte dabei unter anderem Laptops. Hintergrund ist, dass RDL in einem Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt hatte. Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sieht darin eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung und damit einen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot (§ 85 Strafgesetzbuch (StGB)). Erst am vergangenen Freitag nahm das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nicht zur Entscheidung an. Das Leipziger Gericht ließ Klagen gegen das Verbot von linksunten.indymedia aus Zulässigkeitsgründen scheitern.

Am Montag will RDL nun mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem LG Karlsruhe die Beschwerdebegründung einreichen. Das Gericht soll klären, ob das Setzen eines Links im Rahmen eines Presseberichts eine strafbare Unterstützungshandlung darstellen kann und inwieweit die Rundfunkfreiheit der Durchsuchung von Redaktionsräumen und Mitarbeiterwohnungen entgegensteht. Im Fall eines Scheiterns will die GFF vor das BVerfG ziehen.

"Die Durchsuchungsbeschlüsse waren von vorne bis hinten rechtswidrig. Die Presse muss kritisch über Medienverbote berichten dürfen – dazu gehört auch die Verlinkung von relevanten Seiten. Nur so können Leser:innen sich selbst informieren und eine Meinung bilden", kritisiert David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die GFF will ein Präzedenzurteil erstreiten, in dem festgestellt wird, dass Journalist:innen sich nicht strafbar machen, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung über Vereinsverbote auf Archivseiten verlinken. Radio Dreyeckland und die beschuldigten Journalist:innen werden laut Pressemitteilung der GFF vor Gericht durch die Strafverteidiger:innen Angela Furmaniak (RechtsAnwältinnen Furmaniak | Hausmann in Lörrach), Dr. Lukas Theune (akm Rechtsanwält:innen in Berlin) und Sven Adam (Anwaltskanzlei Sven Adam in Göttingen) vertreten.

pdi/LTO-Redaktion

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Beschwerdebegründung eingereicht: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51291 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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