Druckversion
Montag, 5.10.2026, 20:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-karlsruhe-amoklauf-muenchen-betreiber-darknet-plattform-waffe
Fenster schließen
Artikel drucken
32831

Münchner Amoklauf: Bet­reiber von Dar­knet-Platt­form ver­ur­teilt

19.12.2018

Über eine Darknet-Plattform hatte sich der Amokläufer in München 2016 seine Waffe besorgt. Den Betreiber hat das LG Karlsruhe jetzt unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Anzeige

Der Betreiber einer Darknet-Plattform, über die der Münchner Amokläufer vom Juli 2016 seine Waffe gekauft hatte, ist zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Karlsruhe verurteilte den 31-Jährigen am Mittwoch unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung und Beihilfe zu Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz (Urt. v. 19.12.2018, Az. 4 KLs 608 JS 19580/17).

Im Juli 2016 hatte ein damals 18-Jähriger am und im Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und danach sich selbst erschossen. Pistole und Munition hatte sich der Jugendliche über das Darknet besorgt, einen verborgenen Bereich des Internets.

Die auf Cyberkriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft Mannheim hatte eine Gesamtstrafe von neun Jahren und fünf Monaten gefordert. Sie warf dem Mann vor, dass er mit seiner Tätigkeit als Gründer und Administrator der im Darknet eingerichteten Plattform dem späteren Amokschützen den Waffenkauf erst ermöglicht habe.

LG: Unzuverlässigen Personen Waffen verschafft

Sein Tatbeitrag liege in der Einrichtung und dem Betreiben der Plattform. Der 31-Jährige hätte erkennen können und müssen, dass sich außerhalb des legalen, kontrollierten Waffenmarktes unzuverlässige und labile Personen eine Waffe verschaffen und diese auch zur Tötung oder Verletzung von Menschen nutzen könnten.

Die beiden Verteidiger des Angeklagten verzichteten auf eine konkrete Forderung zum Strafmaß und räumten ein, dass ihr Mandant eine Mitschuld trage. Auch habe er sich im Zusammenhang mit Waffengeschäften der Fahrlässigkeit schuldig gemacht. Allerdings sei bei etlichen Anklagepunkten nicht klar, ob die Geschäfte überhaupt abgeschlossen worden seien.

Das LG Karlsruhe erkannte letztendlich auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren. Der Betreiber habe sich wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen strafbar gemacht. In weiterer Tateinheit steht die Beihilfe zu mehreren Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz.

"Jedem hätte die Gefahr klar sein müssen"

"Der Amokläufer hätte die Waffe nicht kaufen können, hätte den Amoklauf nicht begehen können", sagte Richter Holger Radke - wenn der Angeklagte Verkäufer und Käufer nicht in seinem Forum hätte zusammenkommen lassen. Das Gericht hielt dem 31-Jährigen zwar zugute, dass er das Forum 2013 in der an sich nicht verwerflichen Absicht eingerichtet habe, ein Forum für anonyme Kommunikation zu schaffen. "Für jedes auch schlichte Gemüt" hätte aber klar sein müssen, welche Gefahr von so einer Plattform ausgehe, so der Richter.

Das Verfahren sei zum Teil juristisches Neuland, so der Richter, und stimmte damit dem Staatsanwalt zu. Mit der Frage der Haftung eines Plattformbetreibers für Straftaten habe sich die Justiz noch nicht häufig auseinandergesetzt.

Den eigentlichen Waffenhändler im Fall des Münchner Amoklaufs hatte das Landgericht (LG) München I im Januar 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte Pistole und Munition an den jugendlichen Täter verkauft.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Münchner Amoklauf: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32831 (abgerufen am: 05.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Amoklauf
    • Fahrlässigkeit
    • Strafverfahren
    • Waffen
  • Gerichte
    • Landgericht Karlsruhe
Uta B.s Verteidiger Reinhard Daum (rechts) und seine Kollegin Gül Pinar, die den mitangeklagten Sicherheitsunternehmer P. verteidigt 02.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 79:

"Hätten Sie nicht ebenso gehan­delt?"

Eine Sonderkonstellation im Strafrecht könnte für die Block-Cousine Uta B. und ihren Mann Mark B. entscheidend werden. Ob die Argumentation ihrer Anwälte zieht? Außerdem ist Stephan Hensel erneut als Zeuge geladen – es dürfte knallen.

Artikel lesen
Spritze liegt neben Handschellen, im Hintergrund ist ein Richterhammer zu sehen. 01.10.2026
Todesstrafe

Nachdem Supreme Court Tötung doch erlaubt hat:

Hin­rich­tung schei­tert nach zwei Gift­s­pritzen

Erst stoppte ein Gericht die Tötung von Christa Pike, dann gab der Supreme Court sie doch frei: die erste Hinrichtung in Tennessee seit 200 Jahren. Doch auch nach zwei Giftspritzen lebte Pike weiter. Sie wurde in eine Klinik gebracht.

Artikel lesen
Christina Block 01.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 78:

"Frau Block konnte erst­mals nach zwei Jahren die Stimme ihrer Tochter hören"

Gerhard Delling lässt sich ausführlich ein und berichtet von "dunklen Stunden" und Chaos am Neujahrstag. Der Podcast-Auftritt der Block-Tochter sorgt für Bestürzung – und alles wartet gespannt auf Stephan Hensels Reaktion.

Artikel lesen
Christina Block mit gesenktem Kopf im Gerichtssaal 30.09.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 77:

Block-Tochter sagt zwar nicht vor Gericht aus, aber im Pod­cast

Am 77. Prozesstag geht es zunächst um Zeugenfragen. Was wusste Hamburgs Innensenator Andy Grote über die Block-Entführung – und muss er vor Gericht aussagen? Die eigentliche Bombe des Tages platzt, als alle Beteiligten wieder zu Hause sind. 

Artikel lesen
BGH 29.09.2026
BGH

Gegenstand muss nicht im Vermögen vorhanden gewesen sein:

BGH klärt Vor­aus­set­zungen der erwei­terten Ein­zie­hung

Wie weit gehen die Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung im Strafverfahren? Das hatte der Große Senat für Strafsachen beim BGH zu klären – mit erheblichen Folgen für die Praxis.

Artikel lesen
Patricia Schlesinger in einem Verhandlungssaal des Landgerichts Berlin II. 29.09.2026
Strafverfahren

Untreuevorwürfe gegen frühere RBB-Intendantin:

LG Berlin lässt Anklage gegen Patricia Sch­le­singer zu

Zehn Monate nach Anklageerhebung hat das Landgericht Berlin die Anklage wegen Untreue zu Lasten des ehemaligen Arbeitgebers zugelassen. Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. Der Prozess soll am 10. November beginnen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) As­sis­tenz­be­reich Wirt­schafts-...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von HUK-COBURG
Voll­ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist Rechts­schutz-Scha­den­re­gu­lie­rung...

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Im Fokus der Ermittlungsbehörden – Strafrechtliche Risiken in der Beratung - (2,5 Std. FAO)

05.10.2026

Verteidigung bei §142 StGB aus rechtlicher Sicht-mit technischen Hinweisen und Bsp. von Dr. Weyde

05.10.2026

Nachweis des Vorsatzes zu §142 StGB in technischer und rechtlicher Hinsicht mit rechtlichen Hinweise

05.10.2026

Juristen und Psychiater – Die Feststellung der Schuldfähigkeit Strafrecht

07.10.2026

Verteidigung bei Verkehrsstraftaten nach neuer Rechtslage und Rechtsprechung

07.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH