Wie am Wochenende bekannt wurde, haben die Richter des Karlsruher LG einen Fußballfan freigesprochen, der während eines Spiels einen Teil des Transparentes "ACAB" hochgehalten hatte. Ausgeschrieben handelt es sich dabei um den Spruch "all cops are bastards".
Der Einsatzleiter der Polizei hatte den Mann angezeigt, da er sich in seiner Ehre herabgesetzt fühlte. Dies sah das Landgericht (LG) Karlsruhe anders: Vorliegend lasse es sich nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der Angeklagte seine Aussage "all cops are bastards" konkret auf die im Stadion anwesenden Polizeibeamten bezog und er diese in ihrer Ehre herabsetzen wollte. Es sei mit Art. 5 GG unvereinbar, wenn sich ein Gericht nicht hinreichend vergewissert, dass die mit Strafe belegten Äußerungen den ihnen beigemessenen kränkenden Sinn auch wirklich hatten (Urt. v. 08.12.2011, Az. 11 Ns 410 Js 5815/11).
Nach Ansicht der Karlsruher Richter habe der Angeklagte nachvollziehbar dargelegt, dass er mit anderen Fans gegen Polizeigewalt bei Stuttgart 21 und zunehmende Polizeibrutalität bei Fußballspielen demonstrieren wolle. Vor diesem Hintergrund könne daher nicht angenommen werden, dass es ihm darum ging, die Polizisten im Stadion als konkrete Personen zu beleidigen.
age/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Gefährliche Billig-Brustimplantate: Wer zahlt für die tickenden Zeitbomben?
BVerfG zur Meinungsfreiheit: NPD-Politikerin zu Unrecht wegen Verunglimpfung des Staates verurteilt
BGH: Revision des Doppelmörders von Bodenfelde verworfen
LG Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5368 (abgerufen am: 04.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag