Druckversion
Donnerstag, 11.06.2026, 08:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-heilbronn-urteil-bi-6-o-50-15-bausparvertraege-schwaebisch-hall
Fenster schließen
Artikel drucken
15822

LG Heilbronn zu Darlehensgebühren in Bausparverträgen: Bau­spar­be­din­gung ist wirksam

11.06.2015

Bausparvertrag

© Gina Sanders - Fotolia.com

Eine von der Bausparkasse Schwäbisch Hall erhobene Gebühr bei Inanspruchnahme eines Darlehens verstößt nicht gegen das Gesetz. Sie sei üblich und könne verlangt werden, urteilte das LG Heilbronn.

Anzeige

Die die Darlehensgebühr bestimmende allgemeine Bausparbedingung sei prüffähig und wirksam, entschied das Heilbronner Landgericht (LG, Urt. v. 21.05.2015, Az. Bi 6 O 50/15). Da die Erhebung von Darlehensgebühren bausparspezifisch sei und diese Besonderheit die materiellen Wertungen im Rahmen der Inhaltskontrolle beeinflusse, könnten Bausparkassen Darlehensgebühren bei der Inanspruchnahme von Bauspardarlehen verlangen. Denn die Gebühr als Gewinn komme nicht nur der Bausparkasse zugute, sondern auch der Bauspargemeinschaft. Laut dem Richterspruch hat Schwäbisch Hall seine Kunden außerdem transparent über die Gebühr informiert.

Deutschlands größte Bausparkasse sehe sich nach dem Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Bei der Klage sei es um Altfälle gegangen. Seit dem Jahr 2000 gebe es nur noch eine Abschlussgebühr. Verbraucherschützer hatten moniert, dass durch die Gebühr der Kunde unangemessen benachteiligt werde und dass sie allein den Gewinnzielen der Bausparkasse diene.

Hintergrund des Verfahrens war, dass der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2014 entschieden hatte, dass die in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung eines Bearbeitungsentgelts im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam ist.

dpa/age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Heilbronn zu Darlehensgebühren in Bausparverträgen: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15822 (abgerufen am: 11.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Vertragsrecht
  • Gerichte
    • Landgericht Heilbronn
Ein leerer Unterrichtsraum 10.06.2026
Schulen

OLG Frankfurt am Main verneint Kontrahierungszwang:

Pri­vat­schule darf sich von schlu­d­riger Schü­lerin trennen

Seit der ersten Klasse besucht ein Mädchen eine Privatschule. Weil sich ihre unentschuldigten Fehlzeiten häuften und die Eltern wichtige Fristen verpassten, durfte die Schule einen neuen Schulvertrag für die 12. Klasse ablehnen, so das OLG.

Artikel lesen
Vertragsunterzeichnung (Symbolbild) 02.06.2026
Vertragsrecht

LG Frankenthal zu Küchenkauf im Möbelhaus:

Eine Unter­schrift ist noch kein Ver­trags­schluss

BGB AT beim Landgericht: Dass beim Vertragsschluss die essentialia negotii vorliegen müssen, zeigt der Fall einer Frau, die zwar für den Kauf einer Küche unterschrieb, gleichwohl aber noch nicht vertraglich gebunden wurde.

Artikel lesen
Das Bild zeigt ein Smartphone mit WhatsApp-Interface, symbolisiert moderne Kommunikation und mögliche rechtliche Herausforderungen. 18.05.2026
Vertragsrecht

OLG Frankfurt sieht "Antrag unter Abwesenden":

Angebot per WhatsApp – 31 Tage mit Annahme warten ist zu lang

Ein WhatsApp-Angebot eines Freundes sollte einem Kläger 150.000 Euro bringen. Das OLG Frankfurt stuft WhatsApp zwar als Kommunikation unter Abwesenden ein. Doch auch die daher geltende längere Annahmefrist nützte hier dem Kläger nichts. 

Artikel lesen
Filiale der DenizBank in Bregenz 21.04.2026
Banken

Bankaufforderung zur AGB-Zustimmung:

Wenn Schweigen das Konto kostet

Wer den neuen AGB seiner Bank oder Sparkasse nicht zustimmt, riskiert die Kündigung seines Girokontos. Was wie eine lokale Kuriosität klingt, folgt zwingend aus einem BGH-Urteil von 2021 – und der Gesetzgeber schaut bislang zu.

Artikel lesen
Ein Mann mit Fernbedienung klickt sich durch Netflix 17.04.2026
Streaming

Verbraucherschützer gewinnen vorm BGH:

Net­flix-Klausel zur Kün­di­gung bei Rest­gut­haben unwirksam

Netflix will Kunden so lange halten, bis die ihr Guthaben verbraucht haben. Doch der Vertrag zwischen Seriengucker und Streaming-Anbieter ist laut BGH ein Dienstvertrag. Damit bewertet er die Sache anders als noch das Kammergericht.

Artikel lesen
Mann in einem Auto 25.03.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BAG zur Klausel im Arbeitsvertrag:

Muss ein frei­ge­s­tellter Mit­ar­beiter seinen Fir­men­wagen abgeben?

Wenn ein Unternehmen kündigt, kann es taktisch klug sein, den Arbeitnehmer bezahlt freizustellen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Ein Arbeitnehmer hätte für diese Zeit aber noch gern seinen Firmenwagen behalten und klagte bis vors BAG.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Stu­die­ren­de m/w/d (1. – 3. Fach­se­mes­ter)

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von MEDIA CENTRAL
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

MEDIA CENTRAL, Mön­chen­g­lad­bach

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / M&A

CMS, Köln

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Pu­b­lic &...

CMS, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das neue GEAS – Die Reform des Asylrechts in der Rechtspraxis

12.06.2026

KI-Verordnung (AI Act) in Theorie und Praxis: KI-Einsatz in der Anwaltskanzlei / Mandantschaft

11.06.2026

Arzthaftung: Aktuelle Rechtsprechung (Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse)

11.06.2026

Statusfragen und Beraterhaftung beim GmbH-Mandat

11.06.2026

Haftungsbescheid – Was ist zu tun? Grundlagen und Aktuelles

11.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH