LG Heilbronn zur Verkehrssicherungspflicht: Autofahrer erhält Schadensersatz wegen Schlagloch

05.06.2014

Die Stadt Heilbronn muss einem Autofahrer Schadensersatz zahlen, nachdem dieser mit seinem Cabrio in ein Schlagloch fuhr und dadurch ein Reifen beschädigt wurde. Der 48 Jahre alte Jurist aus der Stadt in Baden-Württemberg erhält 300 Euro, weil die Stadtverwaltung das Schlagloch nicht ordentlich geflickt hat. Das entschied das LG Heilbronn am Donnerstag. Was das Urteil für andere Kommunen bedeutet, ist noch offen.

Die Stadt sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, entschied das Landgericht (LG) Heilbronn (Urt. v. 05.06.2014, Az. 4 O 215/13). Der Cabriofahrer hatte allerdings doppelt soviel Schadensersatz gefordert, also etwa 600 Euro. Er war mit seinem Wagen durch ein 12 Zentimeter tiefes, 1,20 Meter langes und 70 Zentimeter breites Schlagloch gefahren. Dadurch seien Reifen und Felgen beschädigt worden. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht ließ der Richter nicht zu, da er dem Sachverhalt keine grundsätzliche Bedeutung zumisst.

Der Deutsche Städtetag in Berlin wollte das Urteil mit Blick auf andere Kommunen nicht kommentieren. "Es gibt viele vergleichbare Prozesse in anderen Städten, und jedes Urteil hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab", sagte eine Sprecherin. Kurt Bauer, Rechtsamtsleiter der Stadt Heilbronn, sieht das etwas anders: "Das Urteil reiht sich in die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2010 ein, das die Anforderungen an die Verwaltung erhöht hat, Schlaglöcher zu überprüfen." Er hofft mit Blick auf mögliche weitere Klagen, dass das große Loch ein atypischer Sonderfall gewesen sei.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Heilbronn zur Verkehrssicherungspflicht: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12185 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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