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31431

LG Heilbronn zum Abgasskandal: VW hat vor­sätz­lich sit­ten­widrig geschä­digt

10.10.2018

VW Beetle

© michalrosak - stock.adobe.com

VW haftet für alle Schäden, die aus der Manipulation der vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeuge resultieren. Dies hat das LG Heilbronn entschieden und damit einer VW-Beetle-Fahrerin Recht gegeben.

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Das Landgericht (LG) Heilbronn hat entschieden, dass VW für Schäden, die aus der Manipulation der vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeuge resultieren, Schadensersatz zu leisten hat (Urt. v. 09.08.2018, Az. Sp 2 O 278/17). [Update, 11.10.2018, 16:55 Uhr: Wir haben zunächst gemeldet, dass das Urteil rechtskräftig ist. VW hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der Konzern das anders sieht. Warum VW das Urteil für wirkungslos, das LG Heilbronn seine Entscheidung dagegen offenbar für unanfechtbar hält, lesen Sie hier. Update Ende]  

Geklagt hatte eine Kundin des VW-Konzerns, die 2015 einen vom Abgasskandal betroffenen VW Beetle Cabrio 2.0 TDI für rund 27.400 Euro kaufte. Nachdem bekannt wurde, dass die Motoren des Modells über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügen, klagte sie vor dem LG Stuttgart auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Daneben erhob sie am LG Heilbronn eine Feststellungsklage, dass VW für die aus der Manipulation des Fahrzeugs entstehenden Schäden aufkommen muss.

Die Heilbronner Richter entschieden im Sinne der Klägerin. Ihr stehe dem Grunde nach ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen und noch entstehenden Schäden aus § 826 i.V.m. § 31 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu. VW habe sie nämlich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt.

Die Frage, welche Faktoren und Informationen im Einzelnen kaufentscheidend waren, müsse nach Auffassung des LG nicht aufgeklärt werden. Es komme lediglich auf die Frage an, ob die Klägerin das Auto zu demselben Preis auch dann gekauft hätte, wenn sie von der Motormanipulation gewusst hätte. Die Frage sei aber offensichtlich zu verneinen – kein vernünftiger Käufer würde sich auf die Unsicherheit eines möglichen Widerrufs der EG-Typengenehmigung einlassen, selbst wenn mit dem Fahrzeug weder eine Wertminderung noch nachteilige Emissionswerte verbunden seien.

acr/LTO-Redaktion

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LG Heilbronn zum Abgasskandal: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31431 (abgerufen am: 13.03.2026 )

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