Die Therapeuten und Ärzte des Amokläufers von Winnenden müssen keinen Schadensersatz zahlen. Das LG Heilbronn wies eine entsprechende Klage des Vaters des Schützen ab. Es gebe keine Diagnose, die eine solche Tat voraussehbar machen würde.
Ärzte und Therapeuten des Amokläufers von Winnenden müssen keinen Schadensersatz für die Opfer zahlen. Das Landgericht (LG) Heilbronn wies am Dienstag eine entsprechende Klage des Vaters des Täters ab (Urt. v. 26.04.2016, Az. 1 O 220/12 Ri).
Der Vater hatte argumentiert, die Experten der Psychiatrichen Klinik in Weinsberg hätten bei mehreren Treffen mit dem 17-Jährigen wenige Monate vor dem Amoklauf die Gefahr erkennen und vor seinem Sohn warnen müssen. Ein Gutachter hielt bei der Verhandlung entgegen: Es gebe keine denkbare Diagnose, die eine solche Tat auch nur ahnen lasse.
Zwar seien damals Behandlungsfehler gemacht worden, diese seien aber nicht mitursächlich für die Amoktat. Auch bei fehlerfreiem Verhalten der Ärzte hätten sie die Gefahr, die von dem 17-Jährigen ausging, nicht erkennen müssen.
Der Vater hatte gefordert, dass die Ärzte und Therapeuten die Hälfte des Schadensersatzes übernehmen, den er an Opfer, Hinterbliebene, die Stadt Winnenden und die Unfallkasse Baden-Württemberg zahlen muss. Das LG taxierte diese Summe auf vier Millionen Euro.
Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater, ein Sportschütze, offen im Kleiderschrank liegen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Vater später wegen fünfzehnfacher fahrlässiger Tötung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Vater des Amokläufers von Winnenden scheitert mit Klage: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19207 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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