Der ehemalige AWD-Chef Carsten Maschmeyer hat vor Gericht eine Niederlage erlitten: Er scheiterte mit einer Klage gegen das Land Niedersachsen, von dem er 250.000 Euro Schadenersatz gefordert hatte.
Das Landgericht (LG) wies die Klage Maschmeyers am Dienstag ab. Das geforderte Geld hatte der 52-Jährige an seine Steuerberater gezahlt, um gegen einen Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes Hannover vorzugehen.
Die Behörde hatte 2008 eine Steuervorauszahlung in Höhe von 32 Millionen Euro für 2009 gefordert. Dieser Bescheid war allerdings fehlerhaft und wurde nach einem Einspruch auf Null zurückgesetzt. Maschmeyer habe das Finanzamt nicht zeitnah darüber informiert, dass er 2009 keine weiteren Einnahmen aus Aktienverkäufen mehr habe, so das LG.
Finanzamt wusste nicht, dass Aktien bereits verkauft waren
"Es ist nicht nachzuvollziehen, warum Herr Maschmeyer dem Finanzamt nicht zeitnah mitgeteilt hat, dass er 2009 keine weiteren Einnahmen aus Aktenverkäufen hat", sagte der Vorsitzende Richter Ullrich Kleybolte in seiner Begründung. Maschmeyer hatte 2008 AWD-Aktien verkauft und dafür rund 139 Millionen Euro eingenommen. Das teilte er dem Finanzamt auch mit. Die Behörde setzte auf Grundlage dieser Einnahmen die Vorauszahlung für das nächste Jahr fest - ohne zu wissen, dass der Restbestand der Aktien bereits verkauft war.
Die Zivilkammer hatte zunächst einen Vergleich vorgeschlagen, wonach das Land Niedersachsen Maschmeyer 50.000 Euro zahlen sollte. Dieser Vorschlag fand aber keine Zustimmung. Die Kommunikation sei beiderseits nicht so glücklich verlaufen, so Kleybolte.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Hannover: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5143 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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