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42580

92.000 Euro nach Fehlüberweisung verprasst: Von wegen ent­rei­chert

24.08.2020

Mann wirft beim Poker Karten auf den Tisch

(c) Jag_cz/stock.adobe.com

Plötzlich waren da 170.000 Euro auf seinem Konto. Das Geld gab der Mann umgehend im Casino und im Bordell aus, nun muss er es jedoch zurückzahlen. Der Einwand der Luxusaufwendungen überzeugte das LG Hannover nicht.

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Es wäre aber auch zu schön gewesen: Ein Empfänger einer fehlerhaften Überweisung von über 170.000 Euro muss das Geld an die Bank zurückzahlen - nachdem er einen Großteil ausgegeben hat. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hannover (LG) hervor (Urt. v. 27.7.2020, Az. 4 O 248/19).

Mitte Juli 2019 hatte der Mann die Fehlüberweisung erhalten. Zu diesem Zeitpunkt war seine Lebensgefährtin bei der Bank angestellt und in der Auszahlungsabteilung tätig gewesen. Nach Angaben der Bank ergaben interne Ermittlungen und eine Auswertung der elektronischen Überweisungsdaten, dass die Frau die Überweisung veranlasst hatte. Das Geld sei eigentlich als Baufinanzierung für einen Bankkunden vorgesehen gewesen.

Laut Gericht soll der Mann dann allein vom 24. bis 27. Juli 2019 etwa 92.000 Euro "verprasst" haben – 3.600 Euro fielen demnach für Hotel- und Mietwagenkosten an, 15.000 Euro verspielte er im Casino, 18.500 Euro gab er im Bordell aus und 50.000 Euro wurden ihm gestohlen. Damit, so der beklagte Mann, sei er entreichert, schließlich sei das Geld für "Luxusaufwendungen" verbraucht worden. Außerdem habe die Bank auch erst einen ganzen Monat nach der Fehlüberweisung das Geld von ihm zurückverlangt.

Das überzeigte das Gericht jedoch nicht. Das LG wies den Mann darauf hin, dass er von Anfang an mit einer Rückzahlung habe rechnen müssen. Daher könne er nicht um den ausgegebenen Betrag entreichert sein. Die Richter verurteilten ihn dementsprechend zur Rückzahlung des gesamten Betrages.

ast/dpa/LTO-Redaktion

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92.000 Euro nach Fehlüberweisung verprasst: Von wegen entreichert . In: Legal Tribune Online, 24.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42580/ (abgerufen am: 25.02.2021 )

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