Facebook hat einen Nutzer-Kommentar, der Alice Weidel beleidigt, trotz mehrfacher Aufforderung nicht gelöscht. Oder jedenfalls nicht so gelöscht, wie die AfD-Fraktionsvorsitzende es sich wünscht. Nun will sie eine einstweilige Verfügung erreichen.
Das LG Hamburg hat Julian Reichelt und NIUS u.a. die Erweckung des Eindrucks verboten, der Verein "PolizeiGrün" sei im Auftrag der Grünen tätig. Bei weiteren Anträgen differenzierte das Gericht zwischen Tweet-Leser und Artikel-Leser.
Nachdem das BayObLG Boatengs Verurteilung aufgehoben hatte, wird der Prozess vor dem Landgericht München I zurückverwiesen neu aufgerollt. Für die neue Berufungsverhandlung hat das Gericht sechs Verhandlungstermine festgesetzt.
Abschiebung ohne Asylverfahren: Das britische Parlament hat den umstrittenen Ruanda-Deal verabschiedet. Schutzsuchende ohne Papiere dürfen auf der Insel nun keinen Asylantrag mehr stellen. Daniel Thym mit einer Einordnung.
Das BVerfG beendete die Verhandlung über das neue Bundestags-Wahlrecht. Heute verhandelt das BVerfG über die Polizeikosten bei Risikofußballspielen. CDU-MdB Thomas Heilmann hat neuen Eilantrag gegen eine BT-Abstimmung eingereicht.
Am 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten. Die damit einhergehende Liberalisierung ändert nach Ansicht des BGH jedoch nichts am bisher geltenden, niedrig angesetzten THC-Grenzwert zur nicht geringen Menge.
Der BGH stellt sich in Sachen Cannabis gegen den Gesetzgeber und setzt die nicht geringe Menge wie seit 1984 bei 7,5g THC an. Konstantin Grubwinkler hat die Entscheidung analysiert und bezweifelt, dass sie verfassungskonform ist.