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Nach Urteilen im HSH-Verfahren: Freispruch für "Dr. No" wird Fall für BGH

10.07.2014

Der BGH muss aller Voraussicht nach die Freisprüche für den früheren Vorstand der HSH Nordbank um Dirk Jens Nonnenmacher überprüfen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft will Revision einlegen, wie Sprecher Carsten Rinio am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa sagte.

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"Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen", äußerte Rinio. Die Schlussfolgerungen der Richter seien "widersprüchlich und rätselhaft". Erstmals in Deutschland musste sich der gesamte einstige Vorstand einer Bank wegen seines Handelns während der Finanzkrise vor Gericht verantworten.

Das Hamburger Landgericht (LG) hatte sechs ehemalige Manager der Landesbank am Mittwoch von den Vorwürfen der schweren Untreue und Bilanzfälschung freigesprochen (Urt. v. 09.07.2014, Az. 608 KLs 12/11 bzw. 5550 Js 4/09). Die Entscheidung der Richter habe die Staatsanwaltschaft überrascht, erklärte Rinio.

In der Begründung des Gerichts hieß es, die damaligen Vorstände hätten bei dem komplexen Finanzgeschäft "Omega 55" im Dezember 2007 zwar ihre Pflichten als Vorstände verletzt. Diese Pflichtverletzungen seien aber nicht so evident oder schwerwiegend gewesen, dass sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine Verurteilung wegen Untreue rechtfertigten.

Staatsanwaltschaft staunt über Gericht

"Wir teilen diese Bewertung nicht", erklärte Rinio. "Wir sehen eine gravierende und evidente Pflichtverletzung." Seitdem die Strafkammer das Hauptverfahren eröffnet habe, habe sich nichts an der Tatsachengrundlage für die rechtliche Bewertung geändert: "Dann hätte das Hauptverfahren gar nicht eröffnet werden dürfen. Das ist für uns widersprüchlich und rätselhaft."

Die Staatsanwaltschaft ist zudem erstaunt darüber, dass sich das Gericht so intensiv mit der Höhe des Schadens beschäftigt hat. Eine Verurteilung wegen Untreue setze eine Pflichtverletzung und einen Vermögensnachteil voraus, sagte der Sprecher: "Beides muss gegeben sein." Wenn die Strafkammer aber keine gravierende Pflichtverletzung mehr gesehen habe, wäre eine umfangreiche Ermittlung des Schadens nach Ansicht der Ankläger gar nicht nötig gewesen. Laut Gericht waren die Angeklagten für einen Schaden von etwa 150 Millionen Euro nach der Auflösung des "Omega"-Geschäfts im Jahr 2010 verantwortlich.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit - bis einschließlich Mittwoch -, um Revision einzulegen. "Diese Frist werden wir aber nicht ausschöpfen", betonte Rinio. Wenn das schriftliche Urteil des LG vorliegt, muss die Anklagebehörde die Revision innerhalb eines Monats nach der Zustellung begründen. "Dann geht die Akte über die Generalstaatsanwaltschaft zum Bundesgerichtshof."

dpa/age/LTO-Redaktion

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Nach Urteilen im HSH-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12526 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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