LG Hamburg zu gebrauchter Software: SAP darf Handel nicht verbieten

25.10.2013

SAP-Kunden können Software künftig ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers weiterverkaufen. Das LG Hamburg verbot am Freitag die weitere Verwendung entsprechender Klauseln in den AGB des Unternehmens. Das Gericht gab damit der Klage eines Unternehmens statt, das sich auf den Handel mit gebrauchter Software spezialisiert hat.

Europas größter Softwarehersteller SAP darf den Handel mit gebrauchten Lizenzen seiner Software nicht verbieten und muss dafür seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern. Am Freitag untersagte das Hamburger Landgericht (LG) die weitere Verwendung zweier Klauseln. Darin hatte SAP bestimmen wollen, dass der Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf durch Dritte nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens erlaubt sei. Diese Klausel sowie die zur sogenannten Vermessung - darunter versteht man in der Software-Branche die externe Kontrolle darüber, wie viele Nutzer auf die Software zugreifen können - seien unwirksam, urteilte die Kammer (Urt. v. 25.10.2013, Az. 315 O 449/12).

"Sollten die Klauseln doch weiter verwendet werden, kann ein Ordnungsgeld angeordnet werden", sagte eine Gerichtssprecherin. Hinsichtlich der dritten von der Klägerin monierten Klausel zur Regelung zur Softwarepflege wies die Kammer die Klage ab.

Vor dem LG hatte die Firma Susensoftware geklagt, die gebrauchte Lizenzen von Unternehmen aufkauft und weiter vermarktet. "Wir hoffen, dass das Geschäft mit SAP-Software künftig für uns und die Anwender, die aktuelle Software verkaufen möchten, leichter wird", sagte Geschäftsführer Axel Susen. Das Urteil ermögliche mehr Wettbewerb auf dem Markt für Büro- und Unternehmenssoftware und stärke die Position der Händler gebrauchter Software in Deutschland.

LG Hamburg folgt EuGH-Entscheidung

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte die Kammer erklärt, dass die strittigen Klauseln nicht mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vereinbar seien. Der EuGH hatte 2012 in einem ähnlichen Fall entschieden, dass Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiterverkauft werden dürfen. Damals hatte der SAP-Konkurrent Oracle gegen die Firma UsedSoft geklagt, die ebenfalls mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt.

Der Handel mit gebrauchten Lizenzen ist den großen Software-Herstellern vielfach ein Dorn im Auge. Unternehmen wie Microsoft, Oracle und SAP sehen bei einem florierenden Handel durch Dritte ihre Urheberrechte in Gefahr und befürchten empfindliche Umsatzeinbußen.

SAP wollte sich am Freitag inhaltlich nicht zu dem Urteil äußern. "Uns liegen die Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils noch nicht vor", sagte ein Unternehmenssprecher der dpa. Erst nach Prüfung der Gründe werde das Unternehmen über das weitere Vorgehen entscheiden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Hamburg zu gebrauchter Software: SAP darf Handel nicht verbieten . In: Legal Tribune Online, 25.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9906/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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